Nachdem die Berliner Polizei die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Dozenten der Humboldt-Universität (HU)[1] aufgenommen hatte, wurden diese von der Staatsanwaltschaft nicht fortgeführt, sondern eingestellt. Zuerst berichtete der »Spiegel«. Der Dozent war zuvor von der HU gekündigt worden, weil zahlreiche Studierende von verbalen sexualisierten Übergriffen berichtet hatten, die jahrelang stattgefunden haben sollen.
Laut Staatsanwaltschaft ist eine »körperliche Berührung« für den Straftatbestand der sexuellen Belästigung eine »zwingende tatbestandliche Voraussetzung«. »Alle verbalen Äußerungen[2] sind bereits nicht tatbestandsmäßig. Denn als sogenanntes ›Hands-On-Delikt‹ wird die Berührung des Körpers vorausgesetzt«, sagt Pressesprecher Sebastian Büchner zu »nd«.
Nur in einem in der Akte hinterlegten Fall habe es eine körperliche Berührung gegeben, als der Dozent eine Studentin an seiner Hand in sein Büro geführt haben soll. Dies reiche aber auch nicht für den Vorwurf der sexuellen Belästigung aus, so Büchner. Eine Anklage gegen den Dozenten[3] liege bislang nicht vor, die Polizei habe die Ermittlungen ohne diese aufgenommen.
HU-Studierendenvertreterin Leah vom Referent*innenrat hält es nicht für angemessen, dass nur körperliche Übergriffe verfolgt werden. »Auch verbale sexualisierte Gewalt ist Gewalt«, so die Öffentlichkeitsreferentin zu »nd«. »Wenn es zu einem Gerichtstermin wegen der Vorwürfe kommen wird, dann wohl vor dem Arbeitsgericht«, vermutet sie. Der Dozent werde wohl gegen die Kündigung vorgehen.
Als Studierendenvertretung freue man sich aber vor allem darüber, dass der Dozent endlich von der HU gekündigt worden sei, auch wenn es »fast 20 Jahre lang« gedauert habe. »Das Wichtigste ist, dass er nicht mehr an der Uni ist.« Ohne den öffentlichen Druck wäre dies wahrscheinlich nicht erreicht worden. »Das ermutigt uns, auch weiterhin Vorfälle öffentlich zu machen«, sagt Leah.