Mit einem neuen Gesetz verfolgt Italien Rettungsschiffe[1], wenn diese nach Anweisung eines Hafens zur Ausschiffung von Geretteten weitere Menschen an Bord nehmen. Allein das ist schon völkerrechtswidrig[2], denn Kapitäne sind nach dem Seerecht verpflichtet, keine Schiffbrüchigen ihrem Schicksal zu überlassen.
Die »Sea-Eye 4« wird durch Italien bestraft, weil sie Anordnungen der libyschen Küstenwache nicht Folge geleistet habe. Allerdings sind die libyschen Milizen gar nicht befugt, Seenotrettern in internationalen Gewässern irgendwelche Kommandos zu geben. Das wäre nur in ihrer eigenen Zwölfmeilenzone erlaubt.
Als Flaggenstaat ist einzig Deutschland befugt, Verstöße der »Sea-Eye 4« auf Hoher See zu verfolgen. Die Anmaßung aus Rom lässt man sich in Berlin aber gefallen.
Italien hat mit Finanzierung und Unterstützung der EU im zentralen Mittelmeer ein Unrechts-Regime aufgebaut, das durch die Hintertür das Völkerrecht umgeht. Mit der Verfolgung von angeblichen Verstößen gegenüber der libyschen Küstenwache erhält diese Praxis nun weitere Schlagseite.