Nehmen wir zunächst die extremen Beispiele, um die Frage der Gerechtigkeit bei der Besoldung der Berliner Beamten zu diskutieren. In der niedrigsten Besoldungsgruppe A5, Stufe eins, betragen die Bezüge ohne Zulagen 2314 Euro im Monat, in der höchsten Gruppe A16, Stufe acht sind es 7814. Hier von Ungerechtigkeit bei der Bezahlung zu sprechen[1], wenn der A16er die Hauptstadtzulage von 150 Euro nicht bekommt, spricht dafür, dass man jedes Maß verloren hat.
Aber leider gibt es in unserer Gesellschaft eine Tendenz, sich immer nur nach oben zu orientieren und dann benachteiligt zu fühlen. Selbstverständlich gibt es Menschen, die jeden Monat noch entschieden mehr Geld einstreichen als 7814 Euro – und durch Leistung und Anstrengung sind solche extremen Einkommensunterschiede nicht gerechtfertigt, selbst wenn das behauptet wird. Im Gegenteil: Gerade Pflegekräfte leisten mit Verlaub eigentlich sehr viel mehr als jeder Bürohengst, und mag dessen Verantwortung noch so groß sein – was die körperliche Anstrengung betrifft sowieso, aber auch gemessen an der psychischen Belastung. Die fragt übrigens auch niemand, wie sie sich angesichts der hohen Mieten in Berlin eine Wohnung noch leisten können. Damit soll nicht gesagt sein, dass sich höhere Qualifikationen und Dienststellungen nicht bezahlt machen sollen. Nur die großen Unterschiede sind nicht gerechtfertigt.
Etwas anderes ist die Tatsache, dass sich im Berliner Landesdienst eine Beförderung im Einzelfall finanziell mit keinem Cent mehr auszahlt[2]. Das ist natürlich widersinnig. Das müsste geändert werden. Wenn die Klage eines Magistratsdirektors im Ruhestand dazu führt, wäre das zu begrüßen. Dass aber unbedingt alle das Plus von 150 Euro bekommen sollen und dies dann als Gleichheit und Gerechtigkeit ausgegeben wird, das klingt reichlich seltsam.