Die steigenden Zahlen zu häuslicher Gewalt und die nicht enden wollenden Schlagzeilen zu ermordeten Frauen in Deutschland machen wütend. Dass mit der Istanbul-Konvention (IK) ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2018 in Deutschland rechtsfähig wurde, war eine feministische Errungenschaft. Denn die IK erkennt, dass Gewalt gegen Frauen mit tradierten Rollenvorstellungen und gesellschaftlichen Machtstrukturen zusammenhängt. Gewalt gegen Frauen hat Struktur – zumindest auf dem Papier.
Der schwarz-rote Senat scheint in seiner unsozialen Sparpolitik zu ignorieren, dass zu den drei Säulen der IK nicht nur der Schutz der Opfer und die Bestrafung der Täter gehören, sondern auch die Prävention. Berlin braucht eine dauerhafte finanzielle Absicherung feministischer Projekte. Gewaltpräventionsträger betreiben Lobbyarbeit in den staatlichen Institutionen, Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Männer und bieten eine Infrastruktur, die es Frauen ermöglicht, sich aus der sie potenziell bedrohenden Situation und der Abhängigkeit vom Mann zu lösen.
Doch es ist nicht erst der Mord an einer Frau, der Gewaltschutz notwendig macht. Solange Frauen ihr Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper[1] abgesprochen wird, solange Pflegerinnen in miesen Arbeitsverhältnissen schuften und Richter gewalttätigen Vätern das Sorgerecht zusprechen, solange geflüchtete Frauen in Massenunterkünften leben oder die Abschiebung in unsichere Herkunftsländer droht – solange findet Gewalt gegen Frauen in Deutschland statt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179670.istanbul-konvention-praevention-statt-femizid.html