Deutschland sendet weiterhin Rüstungsgüter nach Israel. Zwischen dem 1. Januar und dem 5. März 2024 genehmigte die Bundesregierung den Export von Rüstungsgütern nach Israel in Höhe von 9,3 Millionen Euro. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am Mittwoch auf Anfrage von »nd« mit.
Zu den Lieferungen gehörten laut BMWK auch Kriegswaffen für etwa 32 500 Euro. Als Kriegswaffen gelten beispielsweise Kampfflugzeuge, Panzer und Kriegsschiffe. Beim Großteil der Genehmigungen handelte es sich um »sonstige Rüstungsgüter.« Hierunter fallen etwa Pistolen und Revolver sowie Radar- und Funktechnik, aber auch bestimmte Explosivstoffe, die für den militärischen Einsatz bestimmt sind.
Die neuen Zahlen weisen darauf hin, dass die Exportgenehmigungen nach Israel im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum vorherigen deutlich gesunken sind. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte von rund 300 Millionen Euro[1]. Unter den größtenteils nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober gelieferten Rüstungsgütern waren Kriegswaffen für 20,1 Millionen Euro.
Der Rüstungsexportbericht für das gesamte erste Quartal 2024 wurde bisher nicht veröffentlicht. Üblicherweise gibt das BMWK die Zahlen innerhalb der ersten Tage nach Quartalsende heraus. Die Verzögerung begründete eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch mit den Osterfeiertagen.
Die deutschen Waffenlieferungen nach Israel waren in dieser Woche zentrales Thema bei den Anhörungen des Internationalen Gerichthofes (IGH) zur Klage Nicaraguas, das Deutschland Beihilfe zu einem Verstoß Israels gegen die Genozid-Konvention vorwirft[2]. Nicaraguas Vertreter Daniel Müller führte die deutschen Waffenexporte im vierten Quartal 2023 als Hauptargument an.
Deutschland wies das Argument zurück. Bei 98 Prozent der seit dem 7. Oktober lizenzierten Waffenexporte habe es sich um sonstige Rüstungsgüter gehandelt, welche normalerweise eine untergeordnete oder defensive Funktion hätten, so der deutsche Vertreter Christian Tams.
2023 hatte Südafrika eine Klage gegen Israel wegen Verletzung der Völkermordkonvention eingebracht. Am 26. Januar verhängte der IGH vorläufige Maßnahmen gegen Israel und forderte das Land auf[3], »alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord an den Palästinensern in Gaza zu vermeiden«.