Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat eine Chance vertan, ein klares Signal zu senden an Staaten, die durch die Lieferung von Waffen und Armeeausrüstung Kriege befeuern[1]. Das IGH-Urteil mag formaljuristisch korrekt sein, ist aber politisch falsch, denn es ermuntert Regierungen weiter dazu, kriegsführende Staaten zu unterstützen[2] – und sei es mit Helmen und Schutzwesten, wie sie Deutschland an Israel geliefert hat. Auch solche militärische Ausrüstung wird in Konflikten eingesetzt, zum Beispiel um das Besatzungsregime im Westjordanland[3] am Leben zu erhalten.
Die Vertreterin Deutschlands jubelte nach der IGH-Entscheidung, einen Grund dafür gab es nicht. Ein Urteil darüber, ob Deutschland die israelische Regierung bei Kriegshandlungen[4] unterstützt, die als Genozid angesehen werden könnten[5], muss noch fallen. Die Richter wiesen nur einen Eilantrag auf Sofortmaßnahmen gegen Deutschland ab. In der Kernfrage wurde Deutschland nicht freigesprochen: Leistet die Bundesregierung Beihilfe zu einem Völkermord[6]?