Ein kleine Hütte, ein bisschen Grün, eigenes Obst und Gemüse – Kleingärten sind gerade in Städten beliebt. Dass dort nicht gewohnt werden darf, führt allersdings zu einigen Konflikten, gerade um die Nutzung von Wasser und Strom. So wurde jüngst der Pachtvertrag von Elke und Peter Lau aus dem Berliner Vorort Königs Wusterhausen gekündigt, weil sie sich weigerten, eine Steckersolaranlage – vielen als »Balkonkraftwerk«[1] bekannt – abzubauen. Zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) klagt das Ehepaar gegen die Kündigung. Darüber informierte die DUH auf einer Pressekonferenz am Dienstag.
»Bei Kleingärten geht es doch darum, eigenes Gemüse anzubauen und zu ernten. Warum darf ich dann nicht auch meinen eigenen Strom ernten?« Peter Lau hat vor zwei Jahren eine Steckersolaranlage auf sein Gewächshaus gebaut, um seine Pflanzen nachhaltig aus seiner Regenwasser-Zisterne zu bewässern. Doch der Vereinsvorstand befürchtet, eine solche Anlage gefährde den Status der Kleingartenanlage. Er überzeugte die Vereinsmitglieder, sich für den Abbau der Anlage[2] auszusprechen. »Ich habe mich geweigert, das zu machen«, sagt Peter Lau. Daraufhin wurde der Pachtvertrag gekündigt und ein Ausschlussverfahren gestartet.
»Wir wurden dargestellt, als seien wir die Bösen, die Teufel, die etwas gebaut haben, was verboten ist«, so Lau. Dabei sei genau das nicht der Fall, wie die DUH überzeugt ist. »Das Bundeskleingartengesetz sagt nicht, dass Solaranlagen verboten sind. Es sagt nur, dass die Wohnnutzung verboten ist«, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Lange, der die Laus vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen vertritt.
Es habe sogar eine Bundesratsinitiative für eine Gesetzesänderung gegeben, um die Zulässigkeit der Steckersolaranlagen in Kleingärten festzuhalten. Doch die Bundesregierung habe dafür keinen Bedarf gesehen, weil es kein Verbot solcher Anlagen gebe. »Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt einen Vorrang für den Ausbau erneuerbarer Energien vor. Das gilt auch in Kleingärten«, sagt Lange. Daher hält er es für unzulässig, dass Kleingartenvereine oder -verbände den Betrieb steckerfertiger Photovoltaik-Anlagen[3] pauschal untersagen.
Der Rechtsanwalt erhofft sich, durch eine entsprechende Gerichtsentscheidung für die Zukunft zu gewährleisten, dass solche Verbote nicht mehr ausgesprochen werden. »Es ist eine Feststellungsklage für die Zulässigkeit der Nutzung von Steckersolaranlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt«, sagt Lange. Auch deshalb ist das Verfahren der DUH so wichtig. Sie fordere außerdem eine Änderung im Bundeskleingartengesetz oder durch das noch anstehende zweite Solarpaket des Bundes, sagt DUH-Bundesgeschäftsfühererin Barbara Metz. »Wir wollen rechtliche Klarheit«, sagt sie. Das gelte auch für die sogenannten Balkonkraftwerke, für deren Betrieb Vermieter*innen zum Teil zu hohe Auflagen machten.
Die Klage selbst sei erst vor Kurzem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen eingereicht worden, jetzt warte man auf die Erwiderung der Gegenseite. »Wir hoffen, dass wir bis zum Jahresende eine Entscheidung haben«, sagt Rechtsanwalt Lange. »Wir hoffen, durch unsere Klage und Aufklärungsarbeit die Energiewende endlich auch in die Kleingärten zu bringen«, sagt das Ehepaar Lau.