Das Kirchenasyl[1] ist eine Institution der letzten Hoffnung. Und auch Kirchengemeinden prüfen sorgfältig, ob es sich um Härtefälle handelt, bevor sie es gewähren. Ihnen wie auch den Bundes- und Landesbehörden ist bekannt, dass auch eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat menschenrechtswidrig sein kann. Deutsche Gerichte haben wiederholt Abschiebungen etwa nach Italien und Ungarn untersagt – wegen drohender Obdachlosigkeit, Gewalt und Freiheitsberaubung.
Der aktuelle Fall[2] des Bruchs des Kirchenasyls ist auch deshalb skandalös, weil russische Staatsbürger abgeschoben wurden, denen in ihrer Heimat der Zwangseinsatz im Krieg gegen die Ukraine[3] droht. Dazu kommt das heuchlerische Bekenntnis, man werde den Schutzraum Kirchengemeinde weiter respektieren. Erst vor drei Wochen wurde ein Syrer aus dem Kirchenasyl geholt. Er wurde nur deshalb nicht nach Lettland abgeschoben, weil er einen Zusammenbruch erlitt – und nicht, weil den Behörden eingefallen war, dass der Mann dort bereits schwer misshandelt und inhaftiert worden war.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182217.kirchenasyl-letzten-kompass-verloren.html