Wer dabei erwischt wird, jemandem ins Portmonnaie gegriffen zu haben, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut Strafgesetzbuch drohen bis zu fünf Jahre Haft für Diebstahl. Greifen Vermieter*innen allerdings illegal tief in die Taschen von Mieter*innen, sind die Konsequenzen überschaubar.
Die Mittel, mit denen der Staat derzeit Mieter*innen schützt, sind begrenzt. Das wohl schärfste unter den stumpfen Schwertern ist die Mietpreisbremse[1], mit der ab Juni 2016 geschlossene Mieterverträge gedeckelt werden: Maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen Vermieter*innen verlangen. Damit hören die guten Nachrichten aber schon auf.
Denn nicht nur gibt es zahlreiche Ausnahmen: Wer die Mietpreisbremse ziehen will, muss auch einiges an Aufwand betreiben, um im Zweifel die zu hoch verlangten Mieten gerichtlich zurückzuerstreiten und die künftige Miete auf das gesetzliche Maximum zu senken. Ein komplexer Prozess, den viele Mieter*innen nicht angehen – aus Angst, bei Konfrontation mit dem Vermieter vielleicht die Wohnung zu verlieren.
Für Vermieter wiederum ist der Gesetzesbruch ein lohnendes Geschäft. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass zu hoch abgezockte Miete zurückgezahlt werden muss. Da kann man schon mal darauf bauen, dass nicht alle Mieter*innen sich wehren.
Es ist deswegen unbedingt notwendig, die Mietpreisbremse zu schärfen und sie einerseits zu einer Vermieterpflicht zu machen. Andererseits müssen Verstöße gegen die Mietpreisbremse mit empfindlichen Strafen belegt werden. Nur so können wir erreichen, dass der systematische Mietendiebstahl sich nicht mehr lohnt.