Die umstrittene Präsidentin der Technischen Universität Berlin (TU), Geraldine Rauch, bekommt Rückendeckung: Das Kuratorium hat sich für eine kritische Unterstützung ihrer Person ausgesprochen. »Zwar hat die Präsidentin durch ihr Fehlverhalten der TU Berlin viel Schaden zugefügt, dennoch sollte ihr die Chance eingeräumt werden, das von ihr angebotene Programm zur Festigung des Vertrauens in die TU Berlin und zur Wahrung der Tradition als weltoffene, tolerante und antirassistische Universität erfolgreich umzusetzen«, teilte die TU am Montag mit. Dafür wolle man Rauch ein Jahr Zeit geben. Im Anschluss werde ein Bericht über die bis dahin gemachten Fortschritte erwartet.
Damit sieht das Gremium von einer Rücktrittsforderung beziehungsweise einer Abwahl der Präsidentin ab[1]. Für einen Abwahlantrag wäre im Kuratorium eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen. Das Kuratorium tagte digital am Montagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuvor berichtete der »Tagesspiegel«. Das Ergebnis der Abstimmung über den Beschluss wurde nicht veröffentlicht. Die Kuratorien der Berliner Universitäten werden häufig mit Aufsichtsräten verglichen. Darin sitzen externe Vertreter von Wissenschaft und Politik, darunter Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra und Wissenschaftsstaatssekretär Henry Marx (beide SPD).
Das Kuratorium attestierte Rauch, einen Fehler aus »Nachlässigkeit« begangen zu haben. Rauchs Reue werten die Kuratoriumsmitglieder allerdings als überzeugend. Sie wollen die Präsidentin nun »konstruktiv-kritisch bei ihrem angekündigten Neuanfang« unterstützen. Man sei »fest davon überzeugt«, dass Rauch keinerlei antisemitische Vorurteile pflege.
Die Präsidentin der TU steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X (vormals Twitter) im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem »Gefällt mir« markiert hatte. Die 41-Jährige hatte sich dafür entschuldigt und von »tiefer Reue« gesprochen. Vergangenen Donnerstag erklärte sie, im Amt bleiben zu wollen, obwohl sich eine knappe Mehrheit des Akademischen Senats für ihren Rücktritt ausgesprochen hatte[2]. Wie auch im Kuratorium wäre für eine Abwahl ein Beschluss notwendig gewesen, für den eine Zweidrittelmehrheit hätte stimmen müssen. mbr/dpa