Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge[1]? Nicht mit Alexander Dobrindt. »Zwei Jahre nach Kriegsbeginn« müsse der Grundsatz gelten: Arbeitsaufnahme in Deutschland oder zurück in »sichere Gebiete der Westukraine«, sagt der Unionspolitiker. Offensichtlich schielt der Mann schon auf die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg[2] im September. Dass die Wähler aber lieber das Kreuz beim Original als bei der billigen Kopie machen – sprich: bei der AfD[3] –, hat sich noch nicht bis zu dem Scharfmacher in Lederhose rumgesprochen.
Verlogen aber ist nicht nur Dobrindts Menschenfeindlichkeit, sondern auch die bürgerliche Empörung darüber. Denn Geflüchtete aus Kiew oder Charkiw sind durch ihren Bürgergeldbezug besser dran als ihre Leidensgenossen aus Mogadischu und Aleppo. Letztere erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig ist. Das müsste man ändern – damit Afrikaner und Araber nicht Flüchtlinge zweiter Klasse bleiben.