Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das extrem rechte »Compact«-Magazin verboten. Wie ihr Ministerium am Dienstag mitteilte, werden seit dem Morgen Geschäftsräume in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht. Dabei sollen Vermögenswerte und weitere Beweismittel sichergestellt werden. Das Magazin sei »ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene«, erklärte Faeser. »Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.«
Die von Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch[1], völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft. Laut dem Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte des Unternehmens das monatlich erscheinende »Compact«-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal Compact TV. Zudem sei das Unternehmen in Onlinenetzwerken präsent und betreibe einen Onlineshop, in dem auch Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen verkauft würden. Das Unternehmen ist dem Ministerium zufolge auch ein »zentraler Akteur« bei der Vernetzung der sogenannten Neuen Rechten.
Elsässer war ursprünglich ein linker Journalist und gilt als einer der Begründer der »Antideutschen« in der politischen Linken. Er hat für viele linke Zeitungen gearbeitet – unter anderem für »junge Welt«, »konkret« und »neues deutschland«. Später wandelte er sich zu einem der führenden Köpfe der »Neuen Rechten« mit guten Beziehungen zum völkischen Flügel der AfD.
Neben der Compact-Magazin GmbH wurde auch die Conspect Film GmbH verboten. Beide Unternehmen dürfen von nun an nicht mehr weitergeführt werden, Verstöße dagegen gelten als Straftaten.
Zum Thema: Ornament und Theoriekitsch – Die Neue Rechte schmückt sich mit Theorie, die aber lediglich der Strategie und Konstruktion eines Weltbilds dient[2]
Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von »Compact« durch die Publikationen, die auch »offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden«. Agenturen/nd