»Unsere Bezahlkarte kommt schneller und ist härter«, polterte Markus Söder (CSU), bayerischer Ministerpräsident, im Frühling. Nun, wenn man inhumane Maßnahmen als Hau-Ruck-Aktion durchpresst, muss man mit juristischen Hürden rechnen. Nicht einmal zwei Monate nach ihrer flächendeckenden Einführung im Freistaat urteilt das Sozialgericht Nürnberg: Mit einem pauschalen Bargeldbetrag von 50 Euro ist das menschenwürdige Existenzminimum bedroht. Damit tritt es in die Fußstapfen des Hamburger Sozialgerichts[1]. Hätte Söder lieber auf seinen Parteikollegen Steffen Vogel gehört. Der verkündete vor ein paar Jahren: »Bargeld ist Freiheit.« Damals war die CSU wohl noch für ein Recht auf Bares. Wohlgemerkt agitierte Vogel gegen einen Vorschlag der EU-Kommission, eine Barzahlungsobergrenze einzuführen.
Das Blatt im Wind namens CSU entlarvt sich und seine Exklusionsmaßnahme [2]damit selbst. Dank der Gerichtsbeschlüsse scheitert das Projekt jetzt hoffentlich bundesweit, bevor es richtig begonnen hat. Gibt es eigentlich ein bayerisches Wort für Menschenwürde?
Lesen Sie auch: Das Münchner Bündnis »Offen!« möchte der Bezahlkarte für Asylsuchende etwas entgegensetzen[3].
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184192.bezahlkarte-menschenwuerde-auf-bayerisch.html