nd-aktuell.de / 14.08.2024 / Kommentare / Seite 1

Agression im Wartezimmer

Lorenz Bode über den strafrechtlichen Umgang mit Gewalt in Arztpraxen

Lorenz Bode
Aggressives Verhalten in Arztpraxen soll zugenommen haben, warnt der Chef der Kassenärzte, Andreas Gassen.
Aggressives Verhalten in Arztpraxen soll zugenommen haben, warnt der Chef der Kassenärzte, Andreas Gassen.

Es ist erschreckend: Die Berichte über Gewalt in Arztpraxen häufen sich. An einem Ort der Heilung macht das besonders betroffen. So berichtet etwa die »Taz« über »pöbelnde Patienten« sowie darüber, dass Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, »mehr Schutz vom Staat« fordert[1]. Aggressives und extrem forderndes Verhalten hätten deutlich zugenommen, so Gassen, der von sowohl verbaler als auch physischer Gewalt spricht. Passend dazu hat sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu diesem Gewaltphänomen geäußert. Über den Mediendienst X verkündete er, dass er mit Buschmann an einem Gesetz zur Strafverschärfung arbeite.

Ein Gesetz zur Strafverschärfung – das klingt leider nach dem üblichen symbolpolitischen Reflex. Bislang gibt es – wie das ZDF[2] berichtet – kaum valide Daten zu diesem Gewaltphänomen, sondern vorwiegend Erlebnisberichte. Das bedeutet zwar nicht, dass man als Politiker nicht handeln soll, aber es ist Vorsicht geboten: Da man kaum etwas über die Täter und deren Motive weiß, bleibt zunächst auch völlig unklar, ob die angekündigte Strafverschärfung überhaupt das richtige Mittel ist.

Der Gesetzgeber erhofft sich ja eine Abschreckungswirkung. Es ist aber gut denkbar, dass sich potenzielle Täter weder für das Strafgesetzbuch noch für seine verschärften Inhalte interessieren. Das gilt umso mehr, wenn es um emotional aufgeladene Situationen geht, die im Wartezimmer schnell entstehen können.

Wenn man schon unbedingt im Bereich des Strafrechts ansetzen will, scheint mir ein anderer Weg sinnvoller: Statt direkt auf eine groß angelegte und zeitintensive Gesetzesänderung zu zielen, sollte man zunächst eine konsequente und einheitliche Strafverfolgungspraxis sicherstellen. Die (potenziellen) Täter müssen erkennen, dass der Staat in diesem Fall unnachgiebig ist. Jede Tat wird verfolgt. Um das praktisch zu gewährleisten, ließe sich eine Änderung der sogenannten Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren erwägen.

Diese entfalten als bloße Verwaltungsvorschrift zwar keine unmittelbare Außenwirkung, bindet jedoch die Staatsanwaltschaften bei ihren Entscheidungen. In den Richtlinien könnte man für die Staatsanwaltschaften bundesweit verbindlich festschreiben, dass bei Verfahren, in denen es um Gewalt gegen Praxispersonal geht, nicht aus Opportunitätsgründen (auch nicht mangels öffentlichen Interesses) von einer Strafverfolgung abgesehen werden darf. Ein Strafverfahren dürfte von der Staatsanwaltschaft also insbesondere nicht mit dem Argument der Geringfügigkeit eingestellt werden. Diese Vorgabe sollte für verbale und körperliche Gewalt gleichermaßen gelten, also sowohl für Körperverletzungsdelikte als auch insbesondere für Nötigungen und Bedrohungen.

Praktisch bedeutet das: Täter landen wahrscheinlicher vor Gericht. Gleichzeitig wird so eine gesetzliche Privilegierung gegenüber anderen – aber ähnlich betroffenen – Opfergruppen, etwa Ehrenamtlern, vermieden.

Auf Basis der aktuellen Erkenntnisse scheint konsequente Strafverfolgung jedenfalls das sinnvollere und vor allem wirksamere Mittel im Kampf gegen Gewalt in Arztpraxen zu sein. Den typischen symbolischen Reflexen sollte die Politik widerstehen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184461.kommentar-unnoetige-eskalation.html
  2. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/gewalt-arztpraxen-deutschland-100.html