»Es ist eine Mammutaufgabe«, sagt Martina Klement (für CDU), »doch das politische Momentum ist besser als je zuvor.« Sie zeigt sich zuversichtlich, dass das Projekt Verwaltungsreform [1]ein Erfolg wird. Im Rahmen eines Hintergrundgesprächs erläuterte die Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung[2] den Stand der Dinge.
Die Verwaltungsreform ist ein Komplex von Gesetzesänderungen auf Landes- und Bezirksebene, der seine volle Wirkung erst in der nächsten Legislatur ab 2026 entfalten soll. »Wir haben uns für eine breite Beteiligung entschieden, damit die Reform auch in Zukunft Bestand hat und nicht im Falle eines Regierungswechsels rückabgewickelt wird«, sagt Klement. Auch Grünen- und Linksfraktion im Abgeordnetenhaus sind beteiligt.
Als »Paradebeispiel« führt Klement das Cannabisgesetz[3] an. Das käme als Gesetz vom Bund zur Umsetzung nach Berlin. »Es kämen mehrere Senatsverwaltungen für die Umsetzung infrage wie die Senatsverwaltung für Gesundheit oder für Inneres, aber keiner will zuständig sein.« Dem Prinzip der Auffangzuständigkeit folgend, fällt die Verantwortung bei Untätigkeit an die Bezirke, die weder ausreichend Personal noch Geld haben. »Diese unbefriedigende Situation müssen wir auflösen«, erklärt Klement.
Dass die Berliner Verwaltung eine Erfrischungskur braucht, hatte bereits die Vorgängerregierung erkannt. »Wir bauen auf diese Vorarbeiten auf und setzen weiterhin auf den Dreiklang: Zuständigkeiten klar definieren, die gesamtstädtische Steuerung ausbauen und die Bezirke stärken«, sagt Klement.
Doch zunächst muss der Ist-Bestand erhoben werden. Etwa 5000 Aufgaben sollen in 29 Themenfelder eingeordnet werden, wovon jedes einer Verwaltung zugewiesen wird. »Das bisherige System bietet die Möglichkeit, Unübersichtlichkeiten auszunutzen«, sagt Klement.
Im zweiten Schritt sollen die Verwaltungen selbst reflektieren, welche Aufgaben abgegeben oder optimiert werden können. Dieser Kritikprozess soll über die Reform hinaus weiterlaufen. »Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen am besten, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Bisher habe ich den Eindruck, dass viele sogar dankbar sind, endlich einmal ausmisten zu können«, sagt Klement. Dennoch werde im Streitfall der Senat entscheiden, wer für welche Aufgabe zuständig ist oder welche Aufgaben wegfallen können.
Stichwort gesamtstädtische Steuerung: Aufgaben der Hauptverwaltung sollen in der Landesverfassung nachgeschärft werden. Die Hauptverwaltung müsse am Ende die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bezirke ihre Aufgaben gut ausführen können. »Insbesondere die Bezirke wünschen sich eine stärkere gesamtstädtische Steuerung«, sagt Klement.
Die Bezirke selbst sollen berücksichtigt werden, indem sie künftig ein Klagerecht in Fällen bekommen, in denen der Senat wie beim Görlitzer Park Bezirksverantwortung an sich zieht. Der Rat der Bezirksbürgermeister*innen könnte Klement zufolge auch ein Initiativrecht im Abgeordnetenhaus bekommen.
Mit Blick auf einen möglichen Personalabbau und finanzielle Kosten hielt sich Klement weitgehend bedeckt. Sie glaube, dass sich nur wenige Doppelstrukturen finden ließen, die einen Beschäftigtenabbau nötig machen würden.