Die Brandenburger FDP will ihre Teilnahme an einer Fernsehdebatte des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor der Landtagswahl gerichtlich einklagen. »Mit der Entscheidung, eine weltoffene und liberale Partei der Mitte, die sogar Teil der Bundesregierung ist, nicht einzuladen, sollen Wahlergebnisse vorweggenommen werden«, sagte Spitzenkandidat Zyon Braun. »Das verzerrt den Wahlkampf an einer entscheidenden Stelle und benachteiligt einseitig die FDP.«
Die »Bild am Sonntag« hatte zuvor darüber berichtet. Ein Eilantrag ging nach Angaben der FDP am Freitag beim Verwaltungsgericht in Potsdam ein. Das Gericht war zunächst nicht zu erreichen. Am 22. September wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt.
Der RBB hat für seine TV-Debatte am 17. September in Potsdam die Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, BSW, Grünen, der Linken und von BVB/Freie Wähler eingeladen. Die Freien Demokraten sind mit Blick auf die bisherigen Umfragewerte von zwei bis drei Prozent nicht auf der Einladungsliste des Senders[1].
Der öffentlich-rechtliche Sender schreibt auf seiner Internetseite, die Auswahl von Themen und Protagonisten in einzelnen Formaten und Sendungen erfolge nach journalistisch-redaktionellen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Grundsätze der »abgestuften Chancengleichheit«.
Das bedeute: »Alle Parteien müssen entsprechend ihrer Bedeutung und ihrer Wahlchancen angemessen und gleichberechtigt vorkommen und gleichbehandelt werden. Die Bedeutung misst sich am Abschneiden bei vergangenen Wahlen und an aktuellen Umfrageergebnissen.«
FDP-Chef Christian Lindner kritisierte, viele Tausende Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer könnten die Grundüberzeugungen von Spitzenkandidat Braun nicht hören, weil der RBB bei der Vorstellung der Spitzenkandidaten die FDP ausschließe.
Rechtsanwalt Niko Härting, der die FDP Brandenburg vertritt, verweist dagegen auf das Parteienrecht. »Die Relevanz einer Partei bestimmt sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.« dpa/nd