Das Wuppertaler Landgericht verurteilte die Fotojournalistin Carlotta Steinkamp am Dienstagabend in einem Berufungsprozess[1] zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Der Fotografin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen.
Was war passiert? Seit dem Sommer 2019 hielten Klimaaktivist*innen ein Stück des Waldgebiets Osterholz[2] im Westen von Wuppertal besetzt. Sie wollten damit eine Erweiterung des benachbarten Kalksteinbruchs verhindern. Im Januar 2021 endete die Besetzung mit einem großen Räumungseinsatz[3]. Über die Räumung berichtete Carlotta Steinkamp. Das wurde ihr zum Verhängnis. Der Steinbruchbetreiber erstattete Anzeige gegen alle Aktivist*innen, die sich auf seinem Betriebsgelände befunden hatten. Steinkamp war dort nicht als Aktivistin, sie hatte Kameraequipment dabei und trug eine Warnweste mit der Aufschrift »Presse«. Allerdings befand sie sich am zweiten Tag der Räumung auf einer Plattform auf einem Baum. Nach Aufforderung der Polizei kam sie dort herunter, musste danach aber eine Personalienfeststellung erdulden.
Der Steinbruchbetreiber stellte Strafanzeige gegen Steinkamp wegen Hausfriedensbruchs. Die Bitte ihres Anwalts, das Verfahren einzustellen, lehnte er ab. Vor Gericht erklärte der Steinbruchbetreiber, dass ein Artikel von ihr in der »Jungen Welt«, in dem sie über das Klettern, Bauen und Zusammenleben der Waldbesetzer berichtete, für ihn nicht journalistisch, sondern aktivistisch sei.
Für Steinkamp folgten ein Prozess vor dem Amtsgericht[4] im Mai 2023, der mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro endete, und eine Berufungsverhandlung im Dezember. Ein Fortsetzungstermin kam wegen Krankheit des Richters nicht zustande und so begann die Berufungsverhandlung am Dienstag von vorne.
In einem neunstündigen Prozess wurden zahlreichen Zeugen, zumeist Polizist*innen, gehört, die Situation der Räumung wurde rekonstruiert. Am Ende schloss sich das Gericht der Wertung der Staatsanwaltschaft an. Steinkamp hätte sich als Journalistin nicht in einem Baum aufhalten dürfen und mit der Polizei kommunizieren müssen. Diese hätte ihr einen angemessenen Platz zugewiesen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Dann müsste das Oberlandesgericht entscheiden.