Die Partei Die Linke muss eine klare Position in der Frage der Migration erarbeiten, die ein humanes Asylrecht und einen menschlichen Umgang bei der Einwanderung beinhaltet. Im Jahr 2017 legte eine Projektgruppe der Partei Die Linke eine Konzeption einer linken Flüchtlings- und Einwanderungsgesetzgebungvor, die in der Partei selbst wenig Beachtung fand. Es ist an der Zeit, die Konzeption zu präzisieren, ergänzen und zu verändern. Dabei sind zwei Dinge entscheidend:
1. In der politischen Kommunikation und in den politischen Kämpfen gilt es klar zu sagen, dass unser Ansatz einer Flüchtlings- und Einwanderungskonzeption die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellt. Diese ist unantastbar und sie verbietet, Menschen zu Objekten staatlichen Handelns zu machen.
Demnach gibt es für uns keine »Die« und kein »Wir«, es gibt Menschen. Dies wird die größte kommunikative Herausforderung, weil »die« Ausländer wie selbstverständlich gegen »uns« Deutsche gestellt werden, wobei nicht klar ist, was dieses »Wir« der Deutschen ausmacht.
2. Wir müssen auf die Probleme und Herausforderungen Antworten geben. dürfen nicht so tun, als gäbe es keine Probleme. Viele davon haben ihre Ursache in der Flüchtlings- und Migrationspolitik, die in erster Linie auf Ausgrenzung statt Willkommenskultur Daseinsvorsorge und gleiche Rechte setzt.
Es gibt wieder verstärkt eine gesellschaftliche Haltung, die diejenigen gegeneinander ausspielt, die auf die öffentliche Daseinsvorsorge angewiesen sind. Wenn u.a. Wohnraum fehlt und die Kitas und Schulen überfüllt sind, dann ist das vor allem ein Problem der fehlenden Investition in Daseinsvorsorge. Wer an der Schuldenbremse festhält und sich jeglicher Erhöhung der Einnahmeseite widersetzt, sollte die Verantwortung nicht bei Geflüchteten oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte abladen.
Wenn es ein »Die« und »Wir« gibt, dann gibt es das »Die« der Unsolidarischen sowie auf die Daseinsvorsorge nicht angewiesenen Personen und das »Wir« der von fehlender Daseinsvorsorge Betroffenen, die unter der mangelnden Solidarität leiden.
Ausgehend von diesen Prämissen schlagen wir eine neue Systematik (I.), eine Präzisierung der legalen Einreise (II.), eine Präzisierung des Spurwechsels (III.), eine Erweiterung des sozialen Anknüpfungspunktes (IV.) und Regeln zur Unterbringung und Registrierung (V.) vor.
Da in der Debatte viele unterschiedliche Sachverhalten vermischt werden und sich aus unterschiedlichen Sachverhalten unterschiedliche Folgen ergeben, schlagen wir eine neue Systematik vor.
a) Asyl: Das Grundgesetz enthält den Grundsatz: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Damit wird klargestellt, dass es einer politischen Verfolgung im Heimatland bedarf. Eine politische Verfolgung liegt vor, wenn ohne rechtsstaatliches Verfahren eine Verhaftung droht. Die politische Verfolgung ist gegeben, wenn andere politische Auffassungen zu dieser Folge führen, ebenso Religionszugehörigkeit, Geschlecht und sexuelle Orientierung.
b) Flucht: Neben der Anerkennung auf Grund der Regelungen zu Asyl wollen wir die Anerkennung als Geflüchtete bei Vorliegen der anerkannten Fluchtgründe. Zu den anerkannten Fluchtgründen gehören nach unserer Auffassung
c) Arbeitsmigration: Bei der Arbeitsmigration handelt es sich um eine bewusste und freiwillige Entscheidung das Heimatland zu verlassen, um in Deutschland einer Erwerbstätigkeit/Ausbildung/Studium nachzugehen. Arbeitsmigration betrifft bedingt auch EU-Bürger*innen.
d) Einwanderung: Bei der Einwanderung handelt es sich um die freiwillige und bewusste Entscheidung, das Heimatland zu verlassen. Sie basiert auf einem sozialen Anknüpfungspunkt (Familiennachzug, Familiengründung auch im Rahmen einer sozialen Familie).
e) Einbürgerung: Gänzlich von Asyl. Flucht, Arbeitsmigration und Einwanderung getrennt ist die Frage der Einbürgerung, also der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Wie im Konzept einer Flüchtlings- und Einwanderungspolitik der Linken festgehalten, ist die Einreise Minderjähriger immer legal. Eine legale Einreise ist ausgeschlossen, wenn
Bei nicht erfolgter legaler Einreise ist eine Abschiebung möglich.
Im Verfahren bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ein sogenannter Spurwechsel zwischen den unter I. a) bis d) genannten Kategorien wie folgt möglich:
Ausgeschlossen ist eine legale Einreise zur Arbeitsmigration und danach ein Wechsel zur Anerkennung auf Asyl- oder Flüchtlingseigenschaft.
Schon die Konzeption aus 2017 hatte darauf verwiesen, dass diverse nicht mehr zu durchschauende Aufenthaltstitel existieren. Deshalb präzisieren wir:
Die Erteilung eines unbefristeten Aufenthalts ist ausgeschlossen, wenn nachweisbar Erkenntnisse über die Bekämpfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegen.
Eingereiste Person werden ebenso registriert wie alle anderen Menschen, die hier leben. Wegen der fehlenden Daseinsvorsorge kommt es insbesondere in Städten zu Engpässen bei der Beschulung und Versorgung mit Wohnraum, davon sind in besonderer Art und Weise Geflüchtete betroffen. Hier hat die Politik jahrelang versagt.
Unmittelbar nach der Registrierung sollen Menschen, die einen Antrag auf Asyl und Anerkennung auf Flüchtlingseigenschaft stellen, nach einem neuen Verteilungsschlüssel in eine Erstaufnahmeeinrichtung verteilt werden. Ausgenommen davon sind Antragstellende, die bei Freund*innen oder Familienangehörigen wohnen können. Menschen, die mit dem Ziel der Arbeitsmigration oder mit dem Ziel der Einwanderung einreisen, können nach der Registrierung ihren Wohnsitz frei wählen.
Menschen, die einen Antrag auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling stellen, und jene mit dem Ziel der Arbeitsmigration haben Anspruch auf unabhängige Beratungsangebote.
Menschen, die zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, haben Anspruch auf unabhängige Beratung zum Verfahren zur Antragstellung auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und Asyl sowie zu den Voraussetzungen zur Anerkennung. Eine solche unabhängige Beratung muss innerhalb von einer Woche stattfinden. Nach dieser Erstberatung entfällt die Pflicht zum Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Qualitätsanforderungen und die Anbindung an die soziale Infrastruktur erfüllen. Sie müssen ausreichend Beratungsangebote vorhalten. Das beinhaltet umfangreiche unabhängige Angebot zur Hilfe bei der Beantragung von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, psycho-soziale, medizinische und psychologische Betreuung.