Auf dem Weg zur Verwaltungsreform konnte sich der Berliner Senat am Dienstag auf Eckpunkte einigen. »Wir haben jetzt die Grundlage für die Verwaltungsreform, die Grundlage dafür, das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz durch ein neues Landesorganisationsgesetz abzulösen«, sagt der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU)[1] auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Senatssitzung. Die Parteien der Koalition und der demokratischen Opposition sowie die Bezirke und die Stadtgesellschaft seien sich grundlegend einig, so Wegner. Nun könne die Arbeit beginnen, den entsprechenden Gesetzestext zu erarbeiten. »Wir gehen das jetzt mit einem neuen Stil an, einem Stil des Miteinanders.«
Das laut dem Regierenden oberste Ziel sei das Ende des Behörden-Pingpongs zwischen Land und Bezirken[2] sowie zwischen den Senatsverwaltungen untereinander. Deshalb sollen sich künftig die Senatsverwaltungen auf die sogenannte gesamtstädtische Steuerung konzentrieren, also in ihren jeweiligen Politikfeldern planen und Entscheidungen treffen, die die Bezirke dann umzusetzen haben. »Die Bezirke sollen sich auf die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben konzentrieren«, sagt Wegner.
Das sei auch ein großes Anliegen der Bezirke[3] selbst, wie Wegner und seine Staatssekretärin Martina Klement (CSU) beteuern. »Die Senatsverwaltung muss die Rahmenbedingungen setzen bis hin zur Digitalisierung, damit die Bezirke ihre Aufgaben erfüllen können«, so Klement.
Immer wieder nennt Wegner derweil ebenso das Ziel, die Bezirke stärken zu wollen. Vetorechte für Bezirke seien allerdings nie infrage gekommen, ein Klagerecht für Bezirke gegen Eingriffe durch den Senat soll zunächst geprüft werden. Parallel zur Verwaltungsreform soll außerdem eine bessere Finanzierung der Bezirke angegangen werden. Allerdings: »Es wird nicht um mehr Geld für die Bezirke gehen, Sie alle kennen die Haushaltslage. Aber wir wollen die Bezirke anders finanzieren«, sagt Wegner. Dazu soll ebenfalls ein Eckpunktepapier ausgearbeitet werden.
Der Senat will bis Jahresende einen Entwurf des Landesorganisationsgesetzes beschließen, der dann zu Beginn 2025 im Abgeordnetenhaus beraten werden soll, sagte Wegner. Er hält außerdem weiterhin daran fest, auch die Landesverfassung zu ändern, allerdings »nicht um jeden Preis«. »Wenn es die richtigen Punkte sind, dann wollen wir eine Änderung der Landesverfassung.« Er nennt als Beispiel, der Senat könne laut Verfassung in »dringenden« Angelegenheiten mit gesamtstädtischer Bedeutung in die Bezirkszuständigkeit eingreifen. Das Wort »dringend« sollte laut Wegner gestrichen werden.
Staatssekretärin Klement ergänzte, dass etwa Paragrafen aus der Verfassung raus müssten, die festschreiben, dass die Aufgaben der Hauptverwaltung in einem Gesetz festgehalten werden müssen. »Wir müssen unkompliziert und agil Aufgaben anderweitig verorten können«, sagt sie. Das sei auch Voraussetzung für den aktuell anlaufenden Prozess, alle bestehenden Aufgaben der Berliner Verwaltung in Katalogen zu sammeln, auszuwerten und gegebenenfalls anzupassen. Dieser Vorgang werde voraussichtlich noch über Jahre hinweg kontinuierlich weiterlaufen.