Das jüngste Urteil zum Freispruch des Redakteurs Fabian Kienert von Radio Dreyeckland (RDL) ist rechtskräftig. Das Landgericht Karlsruhe hatte den 38-Jährigen vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung »Indymedia Linksunten« bereits [1]im Juni [2]freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin zwar Revision ein[3], hat aber auch einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils keine Begründung nachgereicht. Infolgedessen verwarf das Landgericht den Antrag am 23. September als unzulässig.
Kienert hatte in einem Artikel auf der Webseite des Radios über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Unbekannt berichtet und dazu auf eine Archivwebseite von »Linksunten«[4] verlinkt. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Billigung von Straftaten und ließ die Räume von RDL sowie die Wohnungen von Kienert und des Geschäftsführers durchsuchen[5]. Diese Repression haben zahlreiche Organisationen als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert.
Angela Furmaniak, Kienerts Verteidigerin, äußerte sich nach dem endgültigen Beschluss des Landgerichts erleichtert, übte jedoch scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft: »Ich bin froh, dass der Freispruch rechtskräftig geworden ist. Dass die Revision der Staatsanwaltschaft allerdings verworfen wurde, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht eingehalten wurde, setzt ein letztes Ausrufezeichen hinter eine insgesamt irritierende Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft«, so Furmaniak.
Kienert selbst zeigte sich erleichtert über das Ende des Verfahrens, betonte jedoch, dass die durch die Hausdurchsuchung verursachte Verunsicherung noch nachwirke. Auch David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Radio Dreyeckland in diesem Fall unterstützt hat, erklärte am Mittwoch: »Besser spät als nie: Bei der Staatsanwaltschaft ist offenbar endlich Vernunft eingekehrt. Eigentlich hätte dieses Verfahren nie eröffnet werden dürfen.«
Radio Dreyeckland fordert nun, dass alle in diesem Zusammenhang erhobenen Daten schnell gelöscht werden, darunter auch sogenannte »Objektordner« der Polizei über den Sender. Zudem verlangt der Sender politische Konsequenzen aus dem »Kampf der Staatsanwaltschaft gegen die Grundrechte«.
Noch nicht abgeschlossen ist eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung bei Kienert, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. »Wir bleiben dran: Mit der bereits eingelegten Verfassungsbeschwerde wollen wir auch klären lassen, dass die Hausdurchsuchung die Presse- und Rundfunkfreiheit verletzt hat«, sagte der GFF-Jurist Werdermann.