Deutsche Polizeibehörden führen Hunderte Dateien mit unüberschaubar vielen Personen. Flaggschiff ist das INPOL-System[1] mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von vier Millionen Menschen. Problematisch sind neben Datenbanken zu »Gefährdern« auch »personengebundene Hinweise«[2], in denen Etiketten wie »Ansteckungsgefahr«, »Betäubungsmittelkonsument« oder »Straftäter« mit einer politischen Ausrichtung vergeben werden. Mit dem NADIS-System haben Geheimdienste eine ähnliche Sammlung aufgebaut.
Die automatisierte Rasterung dieser Daten greift stark in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach betonte. Dass auch Betroffene des Polizeieinsatzes anläßlich des Antifa-Ost-Urteils am »Tag X« in dieses Raster geraten[3], ist doppelt grundrechtswidrig. Dieser Leipziger Kessel von 2023 verstieß eklatant gegen die Versammlungsfreiheit. Daraus gewonnene Daten sollten gelöscht und stattdessen – wie beim Hamburger Kessel 1986 – die Polizeiführer zur Rechenschaft gezogen werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185641.speicherungen-nach-tag-x-digitaler-polizeikessel.html