Schon lange wird über ein Verbot[1] der extrem rechten AfD diskutiert. Die Ereignisse im Thüringer Landtag befeuerten die Debatte jüngst. Dort hatte der Alterspräsident von der AfD die Abgeordneten ignoriert[2], sodass der Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen werden musste, um den Parlamentarier*innen zu ihren Rechten zu verhelfen. Thüringens geschäftsführender Innenminister, der Sozialdemokrat Georg Maier, war sich jedenfalls am Donnerstagabend sicher, »dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht«. Auf der Plattform X erklärte Maier, dass aus seiner Sicht die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren gegeben seien.
Unabhängig von dem Thüringer Sozialdemokraten, haben sich Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken am Freitag auf einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren geeinigt. Darüber berichtete zuerst die »Welt am Sonntag«. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können jeweils den Antrag auf ein Parteienverbot stellen. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag braucht es fünf Prozent der Abgeordneten. Das Quorum wäre mit 37 Abgeordneten erfüllt. Die Initiative soll aber schon mindestens zehn Unterstützer*innen in jeder der vier Fraktionen haben. Im Bundestag würde eine einfache Mehrheit genügen, damit der Verbotsantrag gestellt wird. Ein Prozessbevollmächtigter würde dann einen ausführlichen Verbotsantrag schreiben, über den das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsste. Hilfsweise beantragen die Bundestagsabgeordneten einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die neonazistische Partei »Die Heimat« (früher NPD) von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
In ihrem Antrag argumentieren die Abgeordneten, die AfD verhalte sich aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. Die AfD-Forderung nach millionenfacher Remigration treffe etwa auch Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Außerdem verweisen sie auf Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte in NRW[3] und Thüringen zur Einordnung der AfD.
Doch es gibt auch Skepsis gegen den Antrag. Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, die Vorsitzenden der SPD in Sachsen-Anhalt, fordern ein »rechtssicheres Verfahren« ein. Es müsse belegt werden können, dass sich die gesamte Partei gegen die Demokratie stelle. Gesine Schwan, Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, befürchtete gegenüber dem »Tagesspiegel«, ein Verbotsverfahren könne »kontraproduktiv« sein und der AfD Wähler*innen in die Arme treiben. Ähnliches war von Sahra Wagenknecht[4] zu hören, die gegenüber »T-Online« vom »dümmsten Antrag des Jahres« sprach.
Die Kampagne »AfD-Verbot Jetzt«[5] erklärte gegenüber »nd« ihre Freude, dass »endlich auch im Bundestag Bewegung aufkommt«. Man sei überzeugt von gesellschaftlichen Mehrheiten für ein AfD-Verbot. »Ganz konkret werden wir in Kürze ein Werkzeug bereitstellen, mit dem man direkt Kontakt zu den Abgeordneten des Bundestages aufnehmen kann. Gemeinsam werden wir Druck machen, dass eine Mehrheit für einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stimmen wird«, so ein Sprecher der Kampagne.