Vor 40 Jahren prägte der deutsche Strafrechtler Günther Jakobs den Begriff »Feindstrafrecht«. Er bezeichnet das Phänomen, dass ein Staat bestimmten Gruppen Bürgerrechte entzieht und sie als Feinde der Gesellschaft behandelt.
Unbestreitbar betrifft dies seit fast einem Jahr Palästinenser*innen, die hierzulande gegen die Pulverisierung des Gazastreifens demonstrieren. Repressionen gegen diese Bevölkerungsgruppe werden mit »Staatsräson« begründet. Was für die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auch bedeutet[1], dass man zwar militärische Angriffe Israels bejubeln darf, nicht aber, wenn ein anderer Staat auf Israels Provokationen – darunter die Hinrichtung seines Botschafters im Libanon – mit Raketenangriffen reagiert.
Das iranische Regime ist undemokratisch und mörderisch. Dass Angehörige von zehntausendfach massakrierten Opfern in Gaza und von Bombardierten im Libanon Genugtuung empfinden, wenn dem genozidverdächtigen Israel durch dieses militärisch starke Land in der Region die Stirn geboten wird, ist trotzdem nicht kriminell.