Seit geraumer Zeit melden sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen und schildern, dass sie von dubiosen Unternehmen angerufen und per Handy zu einem Vertragsabschluss gedrängt worden seien. Die Firmen riefen »unter fremder Identität« an und versuchten, an persönliche Informationen wie Zählernummer, Name und Adresse der Angerufenen zu gelangen. Das Ziel der Unternehmen sei es, einen Anbieterwechsel zu erreichen. Per SMS versuchten sie, die Anrufer zur Vertragsunterzeichnung zu bringen und den Anbieterwechsel über einen darin enthaltenen Link zu bestätigen.
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Die Verbraucherschützer weisen mit Nachdruck darauf hin: Das bloße Anklicken des Links kann noch nicht als Zustimmung gewertet werden. Sollten die Empfänger aber auf eine Seite mit einem Vertragsformular weitergeleitet werden, könne ein Vertrag per Unterschrift am Smartphone wirksam werden. »In den Beratungen der Verbraucherzentrale schildern uns die Betroffenen, dass ihnen nicht klar war, dass sie damit einem Vertragsabschluss zustimmen«, heißt es nach Angaben der Verbraucherschützer aus Niedersachsen weiter. Doch meist wollen die Betroffenen erst einmal in das Angebot einsehen, um den beworbenen Tarif nachvollziehen zu können und danach entscheiden.
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Die Verbraucherschützer sagen dazu: Bei einem solchen Anruf müssen die Unternehmen korrekt über das Widerrufsrecht belehren. Mitunter wurde den Betroffenen telefonisch gesagt, dass sie kein Widerrufsrecht hätten. Das ist falsch. Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.
Die Verbraucherschützer raten: Ist ein Vertrag auf diese Weise zustande gekommen, sollten sie ihn schnellstmöglich widerrufen. Zudem sollten sie einen Nachweis über den konkreten Vertragsschluss und die ordnungsgemäße Belehrung zum Widerruf einfordern. Lassen Sie sich nicht auf solche Werbeanrufe ein. Grundsätzlich sollte nichts am Smartphone unterschrieben werden. Vertragsinhalte ließen sich später kaum prüfen. VZ Niedersachsen/nd