Das Eisenbahnnetz in Deutschland[1] ist in einem schlechten Zustand. Über viele Jahre ist es geschrumpft. 1994 betrug die Streckenlänge noch 44 600 Kilometer, aktuell sind es rund 39 200 Kilometer. Viele Verbindungen liegen inzwischen brach – selbst mittelgroße Städte wie Aurich in Ostfriesland oder Würselen in Nordrhein-Westfalen haben keinen Bahnanschluss mehr.
Für eine klimafreundliche Ausrichtung des Verkehrs ist die Bahn allerdings von eminenter Bedeutung – denn in der Klimabilanz schneidet die Schiene gegenüber der Straße deutlich besser ab. Insofern erscheint es geradezu notwendig, stillgelegte Strecken zu reaktivieren.
Das ist auch der Hintergrund, weshalb brachliegende Bahnbetriebsflächen laut Gesetz vom Oktober 2023 zu einem »überragendem öffentlichen Interesse« erklärt[2] wurden. Sie sind damit besonders geschützt und dürfen nur überbaut werden, wenn es Projekte gibt, die noch wichtiger für die Allgemeinheit sind. Dieser hohe Schutzstatus ergibt Sinn, denn es kostet ungleich weniger, eine bestehende Strecke zu restaurieren, als sie komplett neu zu planen und zu bauen. Diese vorhandene Infrastruktur sollte weiterhin erhalten bleiben.
Zu oft hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Betriebsflächen der Bahn vorschnell überbaut wurden. Das ist ein gewichtiges Argument gegen den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion. Die will die Hürden für eine Überbauung wieder senken, um Platz für den Wohnungsbau zu schaffen. Sie fordert mehr Spielraum und verweist gerne auf den Stuttgarter Hauptbahnhof[3], wo durch die neue Gesetzeslage geplante Stadtquartiere auf der Kippe stehen. Doch wenn ausgerechnet die, die über Jahrzehnte eine äußerst kurzsichtige Verkehrspolitik betrieben haben, mit Augenmaß argumentieren, sollte Vorsicht geboten sein. Wenn die Bahn ihre Wachstumsziele ernst nimmt, wird so manche stillgelegte Trasse noch gebraucht werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186158.bahnstrecken-zum-schutze-der-trasse.html