Es ist europarechtlich zulässig, ausländische Staatsangehörige an deutschen Grenzen zurückzuweisen, wenn sie keine Einreiseerlaubnis haben. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Teil derjenigen, die »irregulär« ins Land gelangen wollen. Wer Asyl beantragen möchte, darf einreisen – es sei denn, jemand wurde in einem früheren Verfahren abgelehnt und mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Auch dies muss jedoch gründlich geprüft werden.
Die Bundespolizei hat dieses Jahr[1] bereits mehr als 28 000 Personen zurückgewiesen, was wohl einen fortgesetzten Rechtsbruch darstellt[2]. Diese Praxis könnte gegen die Dublin-Richtlinie, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Hier ist nun die EU-Kommission gefragt, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten und dazu als ersten Schritt eine Stellungnahme aus Berlin verlangen könnte. Untersucht werden muss auch der Vorwurf, dass die Bundespolizei Asylsuchende mit einem Fragebogen austrickst, der keine Möglichkeit zur Antragstellung auf Asyl bietet.
Fraglich bleibt, ob Brüssel unter der wiedergewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen[3] gewillt ist, die Rechtsbrüche zu ahnden. Zu befürchten ist, dass die Verstöße unter dem neuen EU-Kommissar für Inneres und Migration, dem Österreicher Magnus Brunner, zwar als Lippenbekenntnisse kritisiert, ansonsten aber toleriert werden. Denn sowohl das Parlament als auch der Rat und die Kommission sind in diesem Jahr zur Migrationsabwehr noch weiter nach rechts gerückt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186376.zurueckweisungen-bruessel-muss-reagieren.html