Der 1. November 2024, ein historischer Tag. Nicht nur beendet er die jahrzehntelange Gängelung durch das »Transsexuellen-Gesetz«[1], unter dem die Änderung des Geschlechtseintrages mit erniedrigenden Gutachten und Gerichtsverfahren einherging. Nein, er verändert auch die Bedeutung queer-emanzipatorischer Kritik am nun geltenden Selbstbestimmungsgesetz[2]. Die kann jetzt nicht mehr mit dem Argument beiseite geschoben werden, es handele sich immerhin um eine historische Verbesserung und einen bitter benötigten Umbruch – denn dieser ist nun vollbracht.
Die Wahrheit ist: Selbstbestimmung gibt es mit dem Gesetz nur auf Bewährung. Für den Beweis müssen nicht einmal die leidigen Diskussionen über »biologische Männer« in Frauen-Saunen bemüht werden. So findet sich im SBGG eine Sonderregelung für den »Spannungs- und Verteidigungsfall«[3]: Wenn Krieg herrscht, wird über eine kürzliche Änderung des Geschlechteseintrag hinweggesehen. Ganz so, als ob Massen von cis Männern plötzlich dieses Gesetz ausnutzen würden, um sich dem Kriegsdienst zu verweigern; dabei ist dieses Recht im Grundgesetz verbrieft, der Einschub also völlig unnötig. Und die Entwürfe für ein neues Abstammungsrecht zeigen: auch wenn es um Elternschaft geht, soll die Fremdzuordnung des Geschlechts das eigene Empfinden übertrumpfen, auch ein trans Vater bleibt demnach für den Gesetzgeber Mutter[4]. Ist das Selbstbestimmung?
Doch der Reihe nach. Am Freitag gilt es, einen Erfolg zu feiern. Geschlechtseintrag und Namen zu ändern, ist fortan für viele ein leichtes.