Pippi Langstrumpf hatte ein Haus, ein Äffchen und ein Pferd, Tracy Chapman ein schnelles Auto und für Mark Twain waren angeblich Ignoranz und Selbstvertrauen alles, was er zum Leben brauchte. In Deutschland gibt es dafür einen rechtlich definierten Begriff: das Existenzminimum. Es besagt, wie viel Geld uns für ein »menschenwürdiges« Dasein zusteht, indem Bedürfnisse wie Lebensmittel, Wohnen, Kleidung oder Heizung abgedeckt sind. Und es definiert die Bürgergeldsätze.
Der aktuelle Satz gleicht aber die inflationsbedingten Kaufkraftverluste nicht aus, das Wohngeld langt an vielen Orten nicht mehr zum Leben[1] und gesunde Ernährung ist mit dem Bürgergeld nachweislich nicht möglich[2]. Kurz: Das Existenzminimum befindet sich bereits auf einem Niveau, das Menschen nicht gerade euphorische Handstände auf einem schwarz-gepunkteten Pferd vollführen lässt.
Umso schlimmer, dass die Leistungen für Asylbewerber*innen bereits unter diesem »menschenwürdigen« Satz liegen. Weil aber bei der Ampel-Regierung zwei mal drei eben auch vier macht, schränkte sie Ende der Woche[3] die Zahl der bezugsberechtigten Geflüchteten ein, kürzte ihre Grundleistungen um 13 bis 19 Euro und lässt sie künftig doppelt so lang auf eine Umlagerung ins Bürgergeld warten. Das ist rechtlich zweifelhaft, per se inhuman und die Verschärfung eines auf bereits vielen Ebenen diskriminierenden Gesetzes (Stichwort Sachleistungen). Es ist vor allem aber die Bestätigung einer seit den 90er Jahren bestehenden Forderung: Entmenschlichende Sonderregelungen wie das Asylbewerberleistungsgesetz gehören abgeschafft.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186448.existenzminimum-nieder-mit-dem-asylgesetz.html