Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, offline wie online. Sie endet dort, wo Beleidigungen beginnen. Fälle wie die Bezeichnung des Hamburger Innensenators als »Pimmel« oder des Bundeswirtschaftsministers als »Schwachkopf« bewegen sich an dieser Grenze des Sagbaren. Die Polizeieinsätze dazu waren überzogen. Ob derartige Äußerungen strafrechtlich relevant sind, sollten zuletzt Gerichte entscheiden, nachdem die Betroffenen Anzeige erstattet und die Täter*innen gegen einen möglichen Strafbefehl Widerspruch eingelegt haben. So ist bei #Pimmelgate dann auch zugunsten des Beschuldigten erfolgt[1].
Rund 1300 Strafanzeigen wegen Beleidigungen im Netz wurden in dieser Legislaturperiode von Bundesminister*innen gestellt, fast zwei Drittel davon von Robert Habeck. Sie sind auch eine Antwort auf eine rechte Kampagne von physischen und digitalen Angriffen gegen die Ampel-Koalition und insbesondere die Grünen. Auch die Debatte über angeblich bedrohte Meinungsfreiheit im Netz wurde mit diesem Ziel von der »Welt« und dem rechten Portal »Nius« unter Julian Reichelt angefeuert – ausgerechnet mit dem Vorwurf, dass die grünengeführte Bundesnetzagentur den von allen EU-Staaten beschlossenen Digital Service Acts gegen digitale Gewalt korrekt umsetzt[2].
Die Empörung über den »Schwachkopf«-Vorwurf offenbart deshalb auch die Sorge einer rechten Filterblase, ihr aggressives Verhalten könnte mit dem DSA zunehmend Konsequenzen haben. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht das Recht, sich im Netz wie ein Arschloch benehmen zu dürfen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186856.meinungsfreiheit-auf-x-kein-recht-auf-arschlochsein.html