Was kostet die Gängelung von Geflüchteten in Berlin? Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber*innen in Berlin ist beschlossene Sache. Aber die Kosten dafür sind nicht klar. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Abgeordneten Elif Eralp (Linke) hervor. »Eine tragfähige Kalkulation ist von der konkreten Ausgestaltung des Einsatzes der Bezahlkarte abhängig und deshalb noch nicht möglich«, heißt es vom Senat. Künftig sollen Geflüchtete nur noch 50 Euro Bargeld bekomme[1]n, den Rest der ihnen zustehenden Sozialleistungen sollen sie nur noch mittels einer Karte ausgeben können.
Es sei vor allem der personelle Aufwand, der noch nicht abgeschätzt werden kann, teilt der Senat mit. Der Aufwand hängt davon ab, wie genau die Bezahlkarte umgesetzt wird. Bekanntermaßen gibt es dazu Streit innerhalb der Koalition. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) lehnt die Karte eigentlich ab, hat sich aber offen gezeigt, wenn die Karte die Verwaltung entlastet. Wie die »Taz« berichtet, ist aber das Gegenteil der Fall: Die Sozialverwaltung rechnet mit Mehraufwand für das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Allerdings ist das Land Berlin durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz verpflichtet, die Bezahlkarte einzuführen.
Unabhängig davon sind auch schon jetzt Kosten angefallen, allerdings in einem niedrigen Bereich. Im länderübergreifenden Vergabeverfahren hat sich der Anbieter Secupay aus dem sächsischen Pulsnitz durchgesetzt. Unterlegene Anbieter hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Für Anwaltskosten in diesem Verfahren muss das Land Berlin einen Anteil von 6479 Euro zahlen. Unabhängig von allen noch zu klärenden Fragen ist ein Teil der Kosten aber schon sicher: »Die Bereitstellungskosten, die unabhängig von einem Vertragsabschluss mit Secupay anfallen, werden sich auf rund 250 000 Euro belaufen«, teilt der Senat mit.
Die Abgeordnete Eralp zeigt sich irritiert: »Dass der Senat jenseits der von senatseigenen Experten wie der LADG-Ombudsstelle bestätigten Diskriminierung die Bezahlkarte[2] einführen möchte, obwohl sie sich schon vor Einführung als Geldschleuder und Bürokratiemonster entpuppt, zeigt wie ideologiegetrieben er handelt.« Die Ombudsstelle hatte überprüft, ob die Einführung einer Bezahlkarte gegen das Landesantidiskriminierungsgetz (LADG) verstößt. Sie hatte festgestellt, dass dies eine Benachteiligung Geflüchteter gegenüber anderen Sozialleistungsempfangenden darstelle. Auch ist ein im Sinne des Gesetzes hinreichender sachlicher Grund für die Benachteiligung durch eine restriktive Ausgestaltung nach der Rechtsauffassung der Ombudsstelle nicht erkennbar.
Das ficht den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) aber nicht an. Um die Anzahl an Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, zu senken, zieht er sogar eine Änderung der Verfassung in Betracht. Dem »Tagesspiegel« hatte er gesagt: »Zur Begrenzung der Zuwanderung kann auch eine Verfassungsänderung hilfreich sein, die das Grundrecht auf Asyl sichert, aber zu einer deutlichen Reduzierung der Zuzugszahlen führt.« Mit dieser Aussage konfrontiert sagt der Senat, aus diesem Zitat gehe hervor, dass Wegner das Grundrecht auf Asyl als sicherungswürdig erachte. »Dementsprechend gibt es keinerlei Planungen zur Änderung des Grundrechts auf Asyl.«
»Der Senat widerspricht der Forderung des Regierenden Bürgermeisters und seiner CDU nach einer Änderung des Grundgesetzes im Hinblick auf das dort verbriefte Asylrecht«, sagt Eralp. Offensichtlich sei Wegner selbst die Position des eigenen Senats egal, um den migrationsfeindlichen Diskurs zu befeuern. »Das ist schäbig!«