Am vergangenen Donnerstag sind gleich vier kurdische Aktivisten in Nord- und Ostdeutschland festgenommen worden. Die Polizei hatte an dem Tag Hausdurchsuchungen in Bremen, Oberhausen, Berlin und Magdeburg durchgeführt. Betroffen war auch das Bremer Kulturzentrum Birati e.V., das erst im Januar durchsucht worden war.
Den Festgenommenen wird nach Angaben des Rechtshilfefonds Azadî, der seit 1996 kurdische Gefangene in Deutschland unterstützt, die Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen. Die PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot. Die Festnahmen erfolgten demnach in Berlin, Bremen und Magdeburg. Nachdem die in Bremen und Berlin festgenommenen Personen in Untersuchungshaft genommen wurden, war am Samstag über die Haftbefehle der beiden in Magdeburg festgenommenen Personen noch nicht entschieden.
Trotz der gleichzeitigen Zugriffe geht es bei den Festnahmen um verschiedene Ermittlungsverfahren, die teilweise am Bundesgerichtshof, aber auch teilweise an Oberlandesgerichten geführt werden. Mehmet K., der in Berlin festgenommen wurde, wird nach Abgaben des Generalbundesanwalts vorgeworfen, sich zwischen Oktober 2014 und Ende 2015 sowie seit Juni dieses Jahres als »Sektorleiter« der PKK betätigt und dabei »organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten« koordiniert zu haben. Tatsächliche individuelle Straftaten, die ohne einen PKK-Bezug strafbar wären, werden dem türkischen Staatsbürger nach Angaben von Azadî nicht vorgeworfen. Über die genauen Vorwürfe gegen die anderen Festgenommenen war zunächst nichts bekannt.
Mit den jüngsten Festnahmen sind nach Angaben von Azadî insgesamt 18 Kurden in Deutschland wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungs- oder Strafhaft. Erst am 15. November war in Hamburg ein kurdischer Aktivist aus Bremen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Die zeitgleichen Festnahmen wegen des gleichen Vorwurfs in unterschiedlichen Verfahren und Städten seien »absolut ungewöhnlich und einmalig«, so Azadi gegenüber dem »nd«. Ob es sich dabei um ein neues Vorgehen der Behörden handelt, werde sich noch zeigen. Die bundesdeutsche Justiz setze damit aber ihren rigorosen Kurs der Repression gegen die kurdische Bewegung fort. Seit dem Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Ankara im Oktober würden Verstimmungen zwischen Deutschland und der Türkei der letzten Jahre unter den Teppich gekehrt. Tatsächlich hatten türkische Medien gemeldet, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan am Rande des Treffens erklärt habe, man habe sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen »terroristische Organisationen« geeinigt. Er teile mit Scholz die Erwartung, »dass in diesem Bereich konkrete Schritte unternommen werden«.