Lange warten die von häuslicher Gewalt Betroffenen in der Bundesrepublik auf wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz. Vor mehr als zehn Jahren ist das Übereinkommen des Europarats zu deren Verhütung und Bekämpfung in Kraft getreten. Die Bundesrepublik ratifizierte es allerdings erst 2018. Und bis heute gibt es den von Frauenhauskoordination, Caritas und anderen Organisationen beklagten Flickenteppich[1] bei der Finanzierung der Schutzangebote. Die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP wollte diesen Zustand beenden und laut ihrem Koalitionsvertrag einen »bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen«.
Dank Zeitenwende und Schuldenbremse ist die Umsetzung des Vorhabens leider liegengeblieben. Die Bereitstellung von satten 260 Millionen Euro jährlich dafür durch den Bund scheiterte am FDP-Finanzminister. Nun könnte frau sich freuen, dass SPD und Grüne das Gesetz kurz vor Legislatur-Ende noch auf den Weg bringen wollen[2]. Allein: Das Ganze riecht verdächtig nach Wahlkampfmanöver, wenn man sich das vom Kanzler eingesprochene Video und die Social-Media-Beiträge der Grünen zum Thema anschaut. Und es bekommt so einen bitteren Beigeschmack. Für das absehbare Scheitern der Initiative wird man CDU und CSU verantwortlich machen. Dabei kommt der Gesetzentwurf wohl tatsächlich zu spät für eine Verabschiedung auch im Bundesrat. Wäre er für SPD und Grüne wirklich Chefsache gewesen, hätten sie ihn kurz nach dem Ampel-Aus vor drei Wochen beschlossen.