nd-aktuell.de / 02.12.2024 / Berlin / Seite 1

Brandenburg: Elektronische Patientenakte in den Startlöchern

Die Elektronische Patientenakte kommt für fast alle gesetzlich Versicherten ab 2025. Privatpatienten sind ausgeschlossen

Matthias Krauß
Die elektronische Patientenakte ist nicht auf der Krankenkasse gespeichert.
Die elektronische Patientenakte ist nicht auf der Krankenkasse gespeichert.

Die »elektronische Patientenakte« (ePA) wird in Kürze auch in das Leben der allermeisten Brandenburger treten. Darauf und auf die Umstände dieser Einführung machte die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) am Montag in einem Pressegespräch aufmerksam.

Menschen sind beim Arzt aufgeregt, vergesslich, mitunter verschweigen sie Informationen zu ihrer Krankengeschichte. Das kann zur Folge haben, dass Ärzte nicht immer alle Informationen haben, um eine korrekte Diagnose zu stellen. Mit der »elektronischen Patientenakte« sollen diese Schwachstellen beseitigt oder zumindest stark eingeschränkt werden – so die werbetechnische Begleitung dieses Vorhabens.

Laut Holger Rostek, IT-Vorstand der KVBB, soll die ePA für fast alle gesetzlich versicherten Patienten in Brandenburg im Februar eingeführt werden. Frühestens dann wird sie in den Praxen von Ärzten und Physiotherapeuten verfügbar sein. Rostek mahnte: »Die Technik ist noch nicht ausgereift und es wird Startprobleme geben.« Er rechnet damit, dass es sechs bis acht Wochen dauern werde, bis tatsächlich mit dem »Befüllen« der Akten in den Arztpraxen begonnen werden könne.

Auf die Informationen in der Akte haben Ärzte Zugriff, wenn die Krankenkassenkarte in der Praxis eingelesen wird. Zu den Informationen, die so nach und nach in die Akte gelangen werden, gehört zwingend, welche Medikamente dem Patienten verschrieben wurden. Weitere verpflichtende Einträge[1] sind der Medikationsplan, die Ergebnisse gentechnischer Untersuchungen, Befunddaten, Laborbefunde und Befundberichte. »Auf Wunsch der Patienten« können Diagnosen, Therapiemaßnahmen, eine elektronische Patienten-Kurzakte, Daten zur Heilbehandlung und Reha-Maßnahmen sowie Daten der Versicherten hinzugefügt werden.

Die elektronische Patientenakte »ist nicht für einen Menschen wesentlich, der zweimal im Jahr erkältet ist und sich vielleicht mal den Fuß verstaucht hat«, sagte Rostek. Wenn es sich aber um einen »schwerkranken Menschen« handelt, der vielfältige Leiden hat, deren Therapien aufeinander abgestimmt werden müssen, dann sei sie äußerst hilfreich. »Gedacht ist sie für Kranke, weniger für Gesunde.« Die elektronische Akte sei zudem eine wichtige Voraussetzung für die künftige Verbreitung der Telemedizin.

Bislang musste man sich aktiv darum bewerben, um für eine solche E-Akte im Gesundheitswesen in Frage zu kommen. Aber dies sei nur etwas für »Nerds« gewesen, also für sehr IT-affine Menschen, fügte Rostek hinzu. Nun werde für jeden gesetzlich Versicherten diese Akte angelegt, sofern er nicht aktiv dagegen bei seiner Krankenkasse interveniere. »Der Patient bleibt Herr des Verfahrens«, unterstreicht Rostek, um dann aber einzuräumen, dass dem Patienten praktisch nur die Totalverweigerung bleibt, die dieser wiederum bei seiner Krankenkasse geltend machen muss. »Wenn Sie dem System nicht trauen, können Sie ihm vollständig widersprechen.«

Bei Einführung werden die neuen Akten leer sein und nur mit neuen Daten gefüttert. Rostek schloss aus, dass frühere Informationen nachträglich in die Akte eingefügt werden. »Es werden keine Daten aus der Vergangenheit eingespielt.« Über eine App, die die Krankenkasse zur Verfügung stellt, könne der Patient auch selbst Einblick in seine Akte nehmen.

Natürlich tauchen in diesem Zusammenhang Fragen nach dem »gläsernen Patienten« und danach auf, inwieweit der Datenschutz gewährleistet bleibt[2] und Missbrauch ausgeschaltet wird. Wenn es einen so vielfältigen Zugriff zur Akte gibt, wie bleibt gesichert, dass kein Unbefugter – dazu gehören übrigens auch die Krankenkassen selbst – hier Einblick erhält? Letztere Thematik ist wichtig: Die Daten der ePA sollen in einem Rechenzentrum der Krankenkassen gespeichert werden.

Dass alle Daten bei den Servern der Krankenkassen liegen, sei keine Bedrohung für den gebotenen Geheimnisschutz, so Rostek, da ein strenges System der Verschlüsselung den Kassen den Einblick verwehren werde. Auf den Bruch dieses Siegels stünden »strenge Strafen«. Von der Einführung der ePA verspreche sich die medizinische Forschung viel. Auch hier sei die Anonymisierung der Daten zugesichert, betonte der IT-Spezialist.

Knapp zehn Prozent der Versicherten in Deutschland sind privat versichert. Ihnen stehe der Service der elektronischen Patientenakte definitiv nicht zur Verfügung, sagte Rostek auf Nachfrage. Über die dazu erforderliche einheitliche Infrastruktur verfüge dieser Bereich nicht, zumal er oft auch europäisch organisiert sei.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1180724.digitalisierung-im-gesundheitswesen-elektronische-patientenakte-epa-fuer-alle-bis.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186477.digitalisierung-elektronische-patientenakte-mit-risiken-verbunden.html