nd-aktuell.de / 02.12.2024 / Kommentare / Seite 1

Berlin: Polizei raus ausm Nacken

Kniefixierungen im Nacken sollten verboten werden, findet Jule Meier

Jule Meier
Die Aktivist*innen der Kampagne »Polizei im Nacken« beobachten Kniefixierungen im Nacken häufig auf propalästinensischen Demonstrationen.
Die Aktivist*innen der Kampagne »Polizei im Nacken« beobachten Kniefixierungen im Nacken häufig auf propalästinensischen Demonstrationen.

Der durchschnittliche Polizist und die durchschnittliche Polizistin in Berlin ist nicht allein im Einsatz. Er oder sie sind mit den Kolleg*innen im Dienst und haben in der Regel eine Pistole, einen Schlagstock, ein Pfefferspray, Handschellen und Schutzweste dabei – vorbereitet, um jeglicher Gewalt von außen entgegentreten zu können.

Nicht selten zeigt sich jene Gewalt von außen im unbewaffneten und einzelnen Menschen. Manch eine*r von ihnen mag sich in einem Ausnahmezustand befinden, der ihn aggressiv wirken lässt oder schwer zu kontrollieren macht. Ob nun im Ausnahmezustand oder nicht: Warum muss überhaupt irgendeine*r der voll ausgerüsteten Beamt*innen einer unbewaffneten Person das Knie auf den Nacken pressen, Gliedmaßen fesseln und damit das Atmen für die betroffene Person erschweren?

Ein Schmerzensgeld für Zefanias M., der eine Kniefixierung im Nacken mit Ohnmacht überlebte, kann nicht dafür entschädigen, was er in jener Novembernacht 2019 am U-Bahnhof Hermannstraße erlebte. Es könnte aber ein erster Schritt in Richtung eines Verbots von Kniefixierungen im Nacken sein. Kläger Zefanias M. und sein Anwalt betonen, dass sie die einzelnen Beamt*innen nicht verklagen wollen, sondern gegen das Land Berlin klagen, um auf das strukturelle Problem aufmerksam zu machen: Kniefixierungen sind Praxis der Polizei, wenngleich sie nicht Teil der Polizeiausbildung sind. Solange sie straffrei bleiben, werden sie Anwendung finden. Solange sie angewandt werden, besteht weiterhin die Gefahr, dass Menschen durch die Maßnahme sterben. Dabei ist es mehr als fragwürdig, in welchem Verhältnis die angewandte Gewalt zum Zweck steht.