Jahrzehntelang haben sich Banken, Finanzdienstleister und Reiche Steuerzahlungen vom Fiskus doppelt und dreifach zurückerstatten lassen. Bei diesen Cum-Ex-Deals ging es im Kern um Aktiengeschäfte, häufig im Auftrag von Investoren aus dem Ausland. Anleger und ausführende Banken teilten sich den Gewinn. Viele Täter dürften sich durchaus im Recht gesehen haben: Die Bundesregierung habe eine Gesetzeslücke geduldet[1] und die werde von cleveren Finanzprofis genutzt, so der Tenor.
Solche »Steueroptimierung« gilt in Fachkreisen als gängige Praxis. Schließlich bietet das Steuerrecht eine Vielzahl von Schlupflöchern. Oft durchaus vom Gesetzgeber gewollt, um beispielsweise die Gründung neuer Firmen oder allgemeine wirtschaftspolitische Ziele zu fördern. Das zeigte sich im ersten Prozess gegen Cum-Ex-Täter,[2] der erst 2019 stattfand.
Dabei war das sogenannte Dividendenstripping bereits in der alten Bundesrepublik möglich. Dadurch wurden die Aktien deutscher Konzerne für internationale Investoren attraktiver. Anleger müssen in der BRD üblicherweise Kapitalertragsteuer auf Dividenden zahlen – ausländische Empfänger können diese erstattet bekommen. Durch den Verkauf einer Aktie kurz vor dem Termin (»Cum«) der Dividendenzahlung und Rückkauf (»Ex«) derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin kann es zur Rückerstattung der Steuer kommen.
Bei der als Cum-Ex bekannt gewordenen Variante kam es sogar zu mehrfacher Erstattung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer. Auch in anderen Ländern nutzten Banken und Investoren ähnliche Steuerlücken aus. Geschätzter Schaden in der EU: über 50 Milliarden Euro.
Fahrt nahmen Cum-Ex-Deals hierzulande allerdings erst während der Neunzigerjahre und der Globalisierung der Wirtschaft auf. Eine ganze Reihe von Finanzministern – von Theo Waigel (CSU) über Oskar Lafontaine (SPD) bis Peer Steinbrück (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) – schlossen diese Milliarden-Lücke nicht, trotz einiger Reformen der Unternehmensbesteuerung. Weil die Ministerien diese Lücke nicht erkannten – oder weil sie durchaus erwünscht war.
Vor allem Gerhard Schröders rot-grüne Bundesregierung wollte den »Finanzplatz Deutschland« stärken und ausländisches Kapital anlocken. Erst im Jahr 2012 reagierte der Gesetzgeber und schloss das Steuerschlupfloch, zumindest teilweise. Vier Jahre später musste Finanzminister Schäuble nachbessern lassen. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestages legte 2017 einen 800-seitigen Abschlussbericht vor, der die Dimensionen aus heutiger Sicht immer noch verharmlost.
In Sachen Cum-Ex ermittelte die federführende Staatsanwaltschaft Köln gegen mehr als fünfzig Finanzinstitute, darunter international namhafte wie die Deutsche Bank und M. M.Warburg, JP Morgan und Barclays. Die Behörde geht in 130 Fällen gegen 1700 Beschuldigte vor. Der Schaden wird von der Bürgerinitiative Finanzwende auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Seit die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker[3] im April 2024 gekündigt hatte und bei Finanzwende anheuerte, gab es laut »Handelsblatt« keine einzige neue Anklage.
Während sich Cum-Ex-Beteiligte nur einmal gezahlte Steuern mehrfach zurückerstatten ließen, ging es bei Cum-Cum darum[4], sich eine Steuer zurückzahlen zu lassen, auf welche der eigentliche Eigentümer der Aktien grundsätzlich kein Anrecht hatte. Der Schaden für den Staat sei doppelt so hoch wie bei Cum-Ex, schätzt Finanzwende.
Brorhilker verband ihre Kündigung mit einer grundlegenden Kritik: Es mangele in Deutschland an politischem Willen, Wirtschaftskriminalität ernsthaft einzudämmen. Zugleich sorgt das überkomplexe Steuersystem in Deutschland und der EU immer wieder für unklare steuerliche Gesetzesregelungen, die von Finanzprofis zur Vermeidung oder Minderung der Steuerbelastung genutzt werden können.
So gibt es, neben Dutzenden Gesetzen und Rechtsverordnungen, mehrere Tausend Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, die steuerliche Sachverhalte regeln. Cum-Ex hat darum viele Nachfolger, sagt ein Hamburger Steueranwalt, der nicht namentlich genannt werden möchte, dem »nd«.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187329.cum-ex-steuerschlupfloecher-in-tradition.html