Wer in den öffentlichen Dienst einsteigen will, auf den wirkt eine Karriere beim Bund oft attraktiver als beim Land Berlin. Bislang lockt ein moderneres, flexibleres Dienstrecht. Doch: »Jetzt ziehen wir nach«, kündigt Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nach Sitzung des Senats am Dienstag an.
Mit einer nun beschlossenen Reform zur Modernisierung des Dienstrechts will das Land attraktiver für Arbeitnehmer*innen werden. Aktuell hat die Berliner Verwaltung Schwierigkeiten, personelle Leerstellen nachzubesetzen. Evers, der die Reform bereits im Frühling angekündigt hatte, zeigt sich zuversichtlich: Berlin werde durch die Weichenstellungen konkurrenzfähiger und könne leichter Menschen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes[1] für sich gewinnen.
Wie der Senat mitteilt, sollen unter anderem Mindestdienstzeiten als Voraussetzung für eine Beförderung entfallen. Statt sich bisher am starr festgelegten Dienstalter der Beschäftigten zu orientieren, würden Beförderungen künftig an gute Leistungen geknüpft. Helfen soll das insbesondere mit Blick auf die nahende Ruhestandswelle. Nachrückenden will der Senat den Zugang zu höherwertigen Stellen erleichtern.
Geplant ist außerdem, den Verwaltungsdienst für Einsteiger*innen deutlich attraktiver zu machen. Anders als bisher wird berufserfahrenen Arbeitskräften demnach der direkte Einstieg in ranghöhere Ämter ermöglicht – basierend auf vorigen Erfahrungen innerhalb der freien Wirtschaft. Hinzu kommen bessere Aussichten auf einen schnellen Aufstieg in der Probezeit. Bereits nach einem Dienstjahr können Beschäftigte in Zukunft befördert werden.
»Das nimmt sehr viel an Frustration«, sagt Evers. Viele Beschäftigte würden in der Probezeit ohnehin schon mehr Verantwortung tragen, ohne dass sich dies in der Bezahlung niederschlage. Aktuell sind Beförderungen frühestens im ersten Jahr nach einer Verbeamtung auf Lebenszeit möglich.
Generell sind mit Blick auf die Verbeamtung Beschäftigter einige Lockerungen vorgesehen. Ungleichbehandlung von Bestandsdienstkräften und neu in das Beamtenverhältnis berufenen Kräften sollen vermieden werden. Eine wichtige Neuerung steht für Menschen mit Migrationsgeschichte an: Sie können demnächst öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnisse[2] auch vor Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit antreten, die für den Erhalt des Beamtenstatus benötigt wird. Das Land, so Evers, wolle damit den Pool an möglichen Ausbildungskräften erweitern. Für höhere Attraktivität sollen auch weniger strenge Voraussetzungen im Hinblick auf geeignete Studienfachrichtungen sorgen.
Von den Gesetzesänderungen betroffen sind zunächst nur Beamt*innen im allgemeinen Verwaltungsdienst der Senatsverwaltungen und der Bezirke. Andere Verbeamtete wie Polizist*innen oder Lehrer*innen sind demnach ausgeschlossen, genauso wie Tarifangestellte des Landes, die rund 60 Prozent aller Landesbeschäftigten ausmachen. »Wir setzen darauf, dass es auch im Bereich des Tarifrechts zu Lockerungen kommt, die uns wettbewerbsfähiger machen«, lässt Evers dazu wissen. Eine zweite Dienstrechtsreform ist dem CDU-Politiker zufolge bereits in Planung. Sie soll sich den Schwerpunkten Gesundheit und Vorsorge widmen.