nd-aktuell.de / 16.12.2024 / Politik / Seite 1

Künstliche Intelligenz macht BKA-Mitarbeitende arbeitslos

Die Nutzung des polizeilichen Gesichtserkennungssystems nimmt weiter zu

Matthias Monroy
Für nachträgliche Abfragen im Gesichtserkennungssystem können Polizeibehörden auch Bilder aus dem öffentlichen Raum nutzen.
Für nachträgliche Abfragen im Gesichtserkennungssystem können Polizeibehörden auch Bilder aus dem öffentlichen Raum nutzen.

Die Zahl der Abfragen im Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamts (BKA) ist 2023 im Vergleich zu 2022 deutlich gestiegen: Insgesamt wurden rund 118 000 Suchanfragen durchgeführt, davon 79 000 durch Landeskriminalämter, 26 000 durch das BKA selbst und 17 000 durch die Bundespolizei – Letztere verdoppelte ihre Abfragen im Vergleich zum Vorjahr[1]. Dies verdeutlicht das wachsende Bewusstsein bei den Behörden für die Effizienz des Systems, sagte das BKA auf Anfrage.

Seit 2008 können Polizeibehörden mit dem GES Straftaten aufklären oder Identitäten, etwa von Asylsuchenden, überprüfen. Neben erkennungsdienstlichen Fotos können auch Bilder aus nicht-polizeilichen Quellen wie Videokameras im öffentlichen Raum genutzt werden. Die abgefragten Gesichter sind in der INPOL-Datenbank gespeichert[2], die 2023 einen Anstieg um zehn Prozent verzeichnete: Insgesamt sind dort rund 7,3 Millionen Lichtbilder von 5,1 Millionen Personen hinterlegt.

Trotz des Anstiegs an Suchanfragen stieg die Zahl identifizierter Personen nur leicht auf 3796. Das könnte sich ändern: Dank der Einführung eines neuen Systems im September 2024 arbeitet das GES mittlerweile nahezu fehlerfrei, sagte BKA-Chef Holger Münch[3] auf der Herbsttagung der Behörde im November in Wiesbaden. Die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Technik ermöglicht demnach präzise Analysen selbst bei schwierigen Bedingungen wie schlechten Lichtverhältnissen oder Altersunterschieden von bis zu 30 Jahren.

Die offenbar enorme Genauigkeit macht den bisher obligatorischen manuellen Abgleich durch Lichtbildexpert*innen fast überflüssig. Laut BKA-Präsident Münch ist diese Prüfung nur aufgrund der EU-KI-Verordnung weiterhin erforderlich. Das 2024 erlassene Gesetz[4] regelt, dass derartige Vorgänge nicht komplett automatisiert werden dürfen.

Dennoch hat die Automatisierung der Gesichtserkennung im BKA Auswirkungen auf die Beschäftigten: Bereits jetzt wurden 15 Stellen abgebaut, bis Ende 2026 sollen es 50 sein. Für die betroffenen Mitarbeitenden will das BKA neue Tätigkeiten schaffen.

Münch sieht in der KI-basierten Gesichtserkennung großes Potenzial. Er verwies auf den Fall der als RAF-Terroristin verhafteten Daniela Klette[5], die mithilfe privater Gesichtserkennungsdienste in sozialen Netzwerken identifiziert wurde. Durch ein neues »Sicherheitspaket«, dem im zweiten Anlauf auch der Bundesrat zustimmen will, sollen deutsche Polizeien künftig selbst Gesichtsbilder im Internet durchsuchen können[6].

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181062.neue-technik-mehrere-bundesbehoerden-ruesten-gesichtserkennung-auf.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178652.bundeskriminalamt-datenbanken-beim-bka-digitales-polizeiproblem.html
  3. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Herbsttagungen/2024/herbsttagung2024PR_Muench.pdf?__blob=publicationFile&v=5
  4. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1180721.europaeische-union-ki-gesetz-eu-parlament-knickt-ein.html
  5. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187003.daniela-klette-ermittlungen-gegen-raf-vorladungen-als-druckmittel.html
  6. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184409.gesetz-fuer-gesichtserkennung-polizeien-sollen-nach-gesichtern-im-internet-suchen.html