Haben Sie das Urteil zur Tötung von Mouhamed Dramé[1] so erwartet?
Ich hatte zuletzt noch die Hoffnung, dass zumindest der Einsatzleiter die Gesamtverantwortung zugeschrieben bekommt, so wie die Staatsanwaltschaft das beantragt hat. Bei den anderen vier Polizist*innen haben mich die Freisprüche nicht wahnsinnig überrascht, auch wenn ich sie in der Sache und persönlich problematisch finde.
Wie wurde dazu argumentiert?
Die Verteidigung stützte sich auf eine angebliche Notwehrlage, hilfsweise auf den Erlaubnistatbestandirrtum. Wir haben von Anfang an gesagt, dass es eben nicht gerechtfertigt war, Mouhamed initial mit Pfefferspray anzugreifen – und das ohne Androhung, obwohl keine konkrete Gefahr von ihm ausging.
Was ist ein Erlaubnistatbestandirrtum und wie gelangte er in den Prozess?
Die Staatsanwaltschaft hat ihn kurz vor Schluss in die Runde geworfen. Ich glaube, sie hat irgendwann die Notwendigkeit gesehen festzustellen, dass von Mouhamed keine akute Gefahr ausging, also dass er nicht angegriffen hat. Und sie war gleichzeitig nicht bereit zu akzeptieren, dass die Beamt*innen dann auch verurteilt werden. Dann sind sie auf den Erlaubnistatbestandirrtum gekommen.
Wie bewerten Sie das?
Ich finde es verdreht. Auf der einen Seite begrüßen wir natürlich, dass festgestellt wurde, dass Mouhamed niemanden angegriffen hat. Das war der Familie ausgesprochen wichtig. Aber man durfte ihn der Justiz zufolge trotzdem erschießen. Das ist kaum zu verstehen.
Hat aus Ihrer Sicht struktureller Rassismus einen Einfluss auf den Polizeieinsatz oder das Urteil gehabt?
Es ist schwierig, das im Einzelfall festzustellen. Aber ich glaube, man kann sich nicht vormachen, dass dabei nicht auch eine Rolle spielt, welche Hautfarbe ein Mensch hat und an welchem Ort er angetroffen wird – in unserem Fall in der Dortmunder Nordstadt in einer Jugendhilfeeinrichtung.
Warum legen Sie und jetzt auch die Staatsanwaltschaft Revision ein?
Die Staatsanwaltschaft geht nur gegen das Urteil gegen den Einsatzleiter in Revision, weil sie nur in seinem Fall eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat gefordert hat. Wir werden voraussichtlich das Urteil in Gänze anfechten. Weil dieser Einsatz auch nur im Zusammenspiel der einzelnen Beteiligten betrachtet werden muss, die gehandelt und reagiert haben und Befehlen gehorcht haben, ohne das zu hinterfragen.
Wie läuft eine Revision beim BGH ab?
Das ist ein schriftliches Verfahren ohne neue Beweisaufnahme. Eventuell gibt es am Ende eine mündliche Verhandlung zur Diskussion über die Rechtsfragen. Die bereits vor dem Landgericht gemachten Feststellungen des Falles sind ja auch einigermaßen unstreitig – bis auf Nuancen über die Frage, ob jemand gerannt oder gegangen ist oder in welcher Höhe das Messer gehalten wurde. Es ist also eigentlich ein perfekter Fall, beim BGH die rechtliche Würdigung zu klären. Wenn er das Urteil aufhebt, würde eine Neuverhandlung am Landgericht angeordnet. Sie würde dann vor einer anderen Kammer stattfinden.
Einige Beweismittel wurden in erster Instanz nicht oder nur schriftlich gewürdigt. Könnte das vor dem BGH relevant werden?
Was die Aussagen der Angeklagten damals im Ermittlungsverfahren betrifft, weil sie nicht als Beschuldigte belehrt worden sind – dagegen bin ich vorgegangen. Ein Kammerbeschluss hat aber die Unverwertbarkeit bestätigt, ohne dass die Verteidigung überhaupt einen Antrag für ein Beweisverwertungsverbot gestellt hätte. Das wird sicherlich auch in der Revision noch mal Thema sein.
Welche Maßnahmen müssten aus Ihrer Sicht ergriffen werden, um tödliche Polizeieinsätze wie am 8. August 2022 zu verhindern?
Ein wenig Menschlichkeit hätte in dem Fall schon geholfen; mehr Ruhe und die Bereitschaft, eine schwierige Situation einfach mal auszuhalten. Und vielleicht externen Sachverstand hinzuzuziehen oder sich Lösungen jenseits von Zwangsmitteln und Gewalt einfallen zu lassen.
Wie geht es den Nebenklägern, den Brüdern von Mohammed?
Sie sind immer noch ziemlich unter Schock über das Urteil. Ich habe aber das Gefühl, dass ihnen die Solidarität der Tage danach mit den Demonstrationen wirklich gutgetan hat. Aber sie sind sehr ernüchtert, was den Rechtsstaat angeht und ihre Erwartungen, die sie an ihn hatten.