nd-aktuell.de / 17.12.2024 / Berlin / Seite 1

Verwaltungsreform in Berlin: Noch immer am Startblock

Verwaltungsreform passiert Senat, zentrale Fragen noch offen

Marten Brehmer
Papier ist geduldig: Bis sich durch die Verwaltungsreform wirklich etwas ändert, kann es noch dauern.
Papier ist geduldig: Bis sich durch die Verwaltungsreform wirklich etwas ändert, kann es noch dauern.

Es war das zentrale Versprechen der schwarz-roten Koalition: »Berlin soll wieder besser funktionieren«, wie der seit 2023 amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bei jeder sich bietenden Gelegenheit propagiert. Müll an den Straßenecken, Dreck in U-Bahnhöfen, lange Wartezeiten bei Behörden – mit all dem sollte die Hauptstadt besser zurechtkommen. Die Grundlage dafür soll die Verwaltungsreform bieten, an der der Senat kurz nach Amtsantritt zu arbeiten begann.

Mit dem Beschluss der für die Verwaltungsreform notwendigen Gesetzesänderung im Senat ist man diesem Ziel am Dienstag einen Schritt nähergekommen. Wegner sprach auf einer Pressekonferenz nach der Senatssitzung von einem »wichtigen Meilenstein für Berlin«. Als nächstes soll der Rat der Bezirksbürgermeister über das Gesetzespaket beraten[1]. Anschließend soll der Senat einen weiteren Beschluss fassen, bevor dann das Parlament über die Vorhaben – zu denen auch eine Verfassungsänderung gehört – abstimmen soll. »Ich bin mir sicher, dass es keine unüberwindlichen Hürden mehr gibt«, sagte Wegner.

Das klingt nach Zieleinlauf. Schaut man sich die Beschlüsse aber genauer an, wird klar, dass die Verwaltungsreform eigentlich noch immer am Startblock steht. Denn einen Beschluss über die künftigen Zuständigkeiten hat der Senat noch nicht gefasst. Dabei ist das zentrale Ziel der Verwaltungsreform: Aufgaben zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken klar verteilen und damit »das Behörden-Pingpong endlich beenden«, wie es Wegner formulierte.

Doch bis es zu diesem Punkt kommt, wird wohl noch etwas Zeit vergehen: Der Senat beschloss am Dienstag zunächst nur einen »Aufgabenkatalog«. Dort sind 4000 einzelne Aufgaben »von Strafvollzug bis Büroausstattung« aufgelistet, so Martina Klement (CSU), Staatssekretärin für Digitales. Dazu gehören allein 300 Aufgaben, für die sich keine Senatsverwaltung und kein Bezirk zuständig fühlt, sowie 800, bei denen die Zuständigkeit umstritten ist. Dazu gezählt werden nicht mal die vielen Aufgaben, die mehrere Stellen passieren müssen. Beispiel Zebrastreifen: Bis zu zehn Stationen bei Bezirk und Senatsverkehrsverwaltung muss ein Antrag passieren, bevor die Straßenquerungshilfe aufgemalt werden darf. Das dauert dann gerne mal mehrere Jahre.

Dieser Katalog soll nun einer »Aufgabenkritik« unterzogen werden. »Es geht um eine Potenzialanalyse«, sagte Klement. Jede Aufgabe solle darauf geprüft werden, ob sie überhaupt notwendig ist – und ob sie künftig digitalisiert werden kann. Anschließend soll die Aufgabe dann einer Stelle fix zugeordnet werden. »Im Idealfall sollen Aufgaben in einem Ressort konzentriert werden«, sagte Klement.

Falls man sich bei Aufgaben nicht über die Zuständigkeit einigen kann, soll eine »Einigungsstelle« greifen. In dem paritätisch von Senat und Bezirken besetzten Gremium soll es innerhalb von zwei Monaten zu »schnellen Klärungen« kommen, so Klement. Wegner ist optimistisch, dass das funktionieren wird. »Es gibt einen Mentalitätswechsel auf beiden Seiten«, berichtete er. »Ich habe gar keine Zweifel, dass wir uns einigen werden.« Daher habe man sich auch bewusst entschieden, nicht von einer »Schlichtungsstelle« zu sprechen. In Kraft treten sollen die neuen Zuständigkeiten dann zum Jahresbeginn 2026.

»Heute haben wir einen Meilenstein für Berlin erreicht.«

Kai Wegner (CDU) Regierender Bürgermeister

In vielen Fällen wird die Klarstellung wohl eine Zentralisierung bedeuten. »Wir brauchen eine stärkere gesamtstädtische Steuerung«, sagte Wegner nach der Senatssitzung. Das sei auch der Wunsch der Bezirke gewesen. Dafür soll nun die Landesverfassung geändert werden. Bislang heißt es dort, der Senat könne bei »dringenden Gesamtinteressen« der Stadt Vorgänge den Bezirken entziehen. Zukünftig soll an selber Stelle von »erheblichen Gesamtinteressen« die Rede sein. Die ungleich schwammigere Formulierung würde es dem Senat erleichtern, kontroverse Vorhaben an sich zu ziehen.

Damit das umgesetzt werden kann, benötigt der Senat allerdings Unterstützung. Weil die Verfassungsänderung im Abgeordnetenhaus mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden muss, ist die Koalition auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Vertreter von Grünen und Linken waren daher an den Spitzenrunden zur Verwaltungsreform beteiligt. »Ich will mich wirklich bei der Opposition bedanken«, sagte Wegner. Bei den Gesprächen habe nicht Parteiideologie, sondern Pragmatismus im Vordergrund gestanden.

Zuletzt sah die Einigung allerdings gefährdet aus: Die Linkspartei hatte angekündigt, der Verfassungsänderung nicht zuzustimmen[2], weil sie die Selbstverwaltung der Bezirke zu stark angegriffen sah. Hendrikje Klein, parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, erklärt gegenüber »nd«, dass die aktuelle Formulierung »einigungsfähig« erscheine. Man wolle allerdings noch eine juristische Facheinschätzung abwarten, bevor man zu einer Entscheidung über das Abstimmungsverhalten kommt. »Wenn die Zusage des Regierenden, unsere Kritik aufzunehmen, eingehalten wird, dann sind wir auch bereit, das Ganze zusammen mit den anderen drei Parteien über die Bühne zu bekommen«, so Klein.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184526.senat-berliner-verwaltungsreform-von-pontius-und-pilatus.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187292.verwaltung-berlin-verwaltungsreform-steht-auf-der-kippe.html