Im August berichteten Medien, die Bundesregierung wolle die Zahlung der sogenannten Staatsleistungen[1] an die großen Kirchen »final beenden«. Eine Aufgabe, die vor ihr alle Bundesregierungen liegen ließen, obwohl das Grundgesetz sie dazu verpflichtet[2]. Noch im Herbst wolle man einen Gesetzentwurf zur langfristigen Abschaffung dieser Zahlungen vorlegen, die die Bundesländer zuletzt jedes Jahr mehr als 600 Millionen Euro kosteten. Geblecht wird seit fast 200 Jahren, und zwar als Entschädigung für ab 1803 verstaatlichte Kirchengüter, die Gebietsverluste an Napoleons Frankreich ausgleichen sollten.
Allein: Die Länder wollen nicht. Die Ministerpräsidentenkonferenz fasste Ende Oktober einen Beschluss, dem zufolge sie die vom Bund angekündigte Regelung »nach wie vor« ablehnen. Die damit für die Länder verbundenen »erheblichen finanziellen Lasten« stünden »aktuell in keinem Verhältnis zu den vielfältigen Herausforderungen bei gleichzeitig knappen Finanzen«. Die Ministerpräsidenten kritisierten zudem die Ankündigung, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat sein sollte.
Nun ist die Ampel-Koalition Geschichte und damit auch das Vorhaben der »Ablöse«, denn eine unionsgeführte neue Bundesregierung wird es mit Sicherheit nicht wieder aufgreifen. Dabei sieht das Grundgesetz vor, dass die Zahlungen eingestellt werden – seit seiner Verabschiedung. Es übernahm damit einen Auftrag, den sich die junge Weimarer Republik bereits 1919 in ihre Reichsverfassung geschrieben, aber ebenfalls nicht umgesetzt hatte.
Die FDP-Abgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht hatte die Ampel-Initiative bereits im August angekündigt und die »Blockadehaltung der Länder« beklagt. Es sei falsch, mit der Ablösung »weitere Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu warten«. Der Pferdefuß bei dem Gesetzentwurf: Er beinhaltet, dass vor einem Ende der »Dotationen« Einmalzahlungen in Milliardenhöhe auf die Länder zukämen. Die aber könnten über viele Jahre gestreckt werden, sodass das Argument einer Belastung über Gebühr vorgeschoben wirkt.
Gleichwohl ist die Höhe der vorgesehenen erneuten Entschädigungen Ausdruck des Einflusses der Kirchen auf die Politik. Sie dürfte insgesamt noch einmal eine zweistellige Milliardensumme umfassen. Dabei müssen diese Gelder anteilig von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, also überwiegend von Menschen, die nicht der katholischen oder evangelischen Kirche angehören.
Dazu kommt: Die Kirchen werden aus vielen weiteren Töpfen alimentiert. Ihre Pflegeheime, Kliniken, Kindergärten, Schulen werden überwiegend vom Staat finanziert. Auch für Kirchensanierungen oder -neubauten gibt es Geld, wie der Fall der umkämpften Wiedererrichtung der Potsdamer Garnisonkirche zeigt.
In der Öffentlichkeit fordern nur kleine Gruppen vehement ein Ende der Zahlungen, die zwei bis fünf Prozent der Haushalte der Kirchen ausmachen. Und zwar ohne weitere »Entschädigung«. So ist die Humanistische Union (HU) der Ansicht, die Ablöse könne »als bezahlt betrachtet werden«. Schließlich seien seit 1949 umgerechnet mehr als 21 Milliarden Euro Staatsleistungen geflossen.
Johann-Albrecht Haupt von der HU sieht im Agieren der Ministerpräsidenten einen »Akt obrigkeitlichen Ungehorsams gegenüber der Verfassung« und einen »schwer erträglichen Umgang mit Steuergeldern«. Und HU-Bundesgeschäftsführerein Carola Otte verwies im Gespräch mit »nd« darauf, dass der Gesetzentwurf der Ampel ohnehin für die Länder rechtlich nicht bindend gewesen wäre. Früher hätten die Länderchefs sich gleichwohl darauf berufen, dass sie ohne ein Bundesgesetz die Zahlungen nicht beenden könnten. Die Kirchen wiederum könnten angesichts der hohen Bereitschaft der Politik, weiterzuzahlen oder mit hohen »Entschädigungssummen« abzulösen, »gefahrlos Gesprächsbereitschaft signalisieren«, so Otte.
»Es wäre falsch, mit der Ablösung weitere Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu warten.«
Sandra Bubendorfer-Licht FDP-Bundestagsabgeordnete
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187778.kirchen-und-staat-dotationen-in-ewigkeit.html