Die Polizei in Brandenburg setzt durchschnittlich etwa 20 Mal im Monat bei Einsätzen einen Taser ein. In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden 187 Einsätze mit den sogenannten Distanzelektroimpulsgeräten gezählt, wie das Innenministerium in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dazu wird auch das Androhen des Taser-Einsatzes gerechnet. Im gesamten Jahr 2023 waren es insgesamt 252 solcher Taser-Einsätze samt Androhungen – also 63 je Quartal.
Die Taser sollen bei Gewaltandrohungen oder Angriffen auf Polizeikräfte eingesetzt werden und wenn jemand heftigen Widerstand gegen seine Festnahme leistet.
Taser verschießen kleine Pfeile[1] einige Meter weit. Treffen sie einen Menschen, erhält er einen Stromimpuls, der ihn sekundenlang handlungsunfähig macht. Nach Angaben des Innenministeriums kann die Brandenburger Polizei 373 Taser nutzen, die sich auf verschiedene Dienststellen verteilen. Weitere Geräte sollen derzeit nicht beschafft werden, wie es hieß.
Die Polizei hat nach eigenen Angaben gute Erfahrungen mit Tasern gemacht. Im vergangenen Jahr hieß es, schwere Verletzungen seien weder von Einsatzkräften noch von »Störern« bekannt geworden. Zudem habe der Taser eine abschreckende und deeskalierende Wirkung.
Auch die Gewerkschaft der Polizei in Deutschland spricht sich für einen bundesweiten Einsatz von Tasern aus. Oft reiche es aus, mit dem Gerät zu drohen, hieß es.
Taser gelten als »nicht-tödliche Waffe«. Allerdings ist der Einsatz der Geräte nicht ohne Gefahr. Bei Älteren, Schwangeren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen kann er tödliche Folgen haben. Bislang sind mindestens zehn Todesfälle bei Tasereinsätzen in Deutschland[2] bekannt. Die Opfer starben dabei an Herz- oder Kreislaufstillstand, Organversagen oder sind an Erbrochenem erstickt. Anders als bei Pistolenkugeln ist bei der Obduktion aber schwer nachweisbar, dass die Elektroschocks die tatsächliche Todesursache waren.
Untersuchungen aus England und Wales ergaben, dass dort die Elektroschocker in 44 Prozent der Fälle gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen[3] eingesetzt wurden. Eine Auswertung aus Rheinland-Pfalz deutet in eine ähnliche Richtung. Eine Untersuchung der dortigen Polizei hatte ergeben, dass in der Hälfte der untersuchten Einsätze der Taser gegen suizidale oder unter Drogen- oder erheblichem Alkoholeinfluss stehenden Personen eingesetzt wurde.