Es sind immer nur Einzelfälle wie der von Stefan A[1]., die es in die Öffentlichkeit schaffen. A. soll, nachdem er 50 Jahre lang in seiner Wohnung gelebt hat, weichen. Der Eigentümer will selbst dort wohnen, nachdem er die Wohnung gekauft hat. Eigenbedarfskündigung nennt sich das. Die Mieter*innengewerkschaft Berlin sieht das anders: Das sei ein Entmietungswunsch.
Stefan A. ist mit diesem Problem nicht alleine. Seit 2013 wurden rund 140 000 Eohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Seit 2021 gilt ein Umwandlungsverbot: Mietwohnungen können bis 2025 nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das Problem ist damit aber nicht gebannt. Nach Umwandlung gilt zwar eine Kündigungsfrist, aber in den kommenden Jahren drohen Hunderttausende Mieter*innen ihre Wohnung zu verlieren.
Dass das ungerecht ist, steht außer Frage. Denn wer kann sich angesichts der explodierten Immobilienpreise überhaupt den Kauf einer Wohnung leisten? Berliner*innen, die von einem durchschnittlichen Lohn leben müssen, mit Sicherheit nicht. Von den bestehenden Regelungen zum Eigenbedarf profitieren nur die Vermögenden. Sie erstreiten sich auf diesem Wege ihre Wohnungssicherheit oder das Privileg, keinen Vermieter zu haben.
Erkauft wird diese Sicherheit der wenigen mit der Unsicherheit der vielen. Eine Politik, die im Interesse der vielen ist, kann diesen Zustand nicht so belassen. Eigenbedarfskündigungen müssen verboten werden – nicht nur für künftige Umwandlungen, sondern ab sofort. Das wäre das Mindeste für die über 85 Prozent der Berliner*innen, die zur Miete wohnen.