Bioabfälle getrennt zu sammeln, ist gut: Denn die organischen Reste lassen sich in Biogas [1]oder Kompost umwandeln, was wiederum die Quelle für Treibstoff oder Düngemittel ist. Laut Bundesumweltministerium (BMUV) machen sie 30 bis 40 Prozent des gesamten Abfalls aus. Doch häufig finden sich im Biomüll nicht verwertbare Stoffe wie vor allem Glas, Kunststoff oder Babywindeln.
Ab 1. Mai 2025 soll ein Gesetz Abhilfe schaffen. Genauer gesagt soll die »Kleine« Novelle Bioabfallverordnung von 2022 erweitert werden. Auf Bürger, die Fremdstoffe in die Biotonne werfen, warten dann Sanktionen. Neben Bußgeldern bis zu 2500 Euro drohen weitere »unangenehme« Pflichten.
Die neue Regelung wirkt zunächst direkt auf die Entsorgungs- und Kompostierbetriebe ein. Sie sind es, die im Falle von zu vielen Fehlwürfen gegen das neue Gesetz verstoßen würden. Bioabfälle mit über drei Prozent Fremdstoffanteil dürfen sie zurückweisen.
Für Besitzer der Biotonne heißt das: Die Tonne bleibt stehen. Betroffene müssen dann nicht nur den strengen Geruch ihres Biomülls aushalten, sondern sich auch selbst um die Entsorgung kümmern – und die kann teuer werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht bei groben Verstößen Geldstrafen bis 2500 Euro vor. Juristisch sei im Einzelfall zunächst die Frage zu klären, ob es sich um einen groben Verstoß handelt, schreibt »Myhomebook«. Insofern werden Bußgelder vermutlich in der Regel unter den 2500 Euro liegen. Das Stehenlassen der vollen Biotonne gerade im Sommer ist fast schon Strafe genug.
Was in der Biotonne landen darf und was nicht, ist dem BMUV zufolge nicht bundesweit einheitlich geregelt. Das Sagen hat der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, also die Müllabfuhr. Der Verein »wirfürbio« hat eine generell gültige Liste erstellt.
Das darf in die Biotonne
Das darf nicht in die Biotonne
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188286.bioabfallverordnung-was-gehoert-in-die-biotonne.html