Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Dienstag einen Eilantrag des nordrhein-westfälischen BUND-Landesverbandes gegen die Rodung des sechs Hektar großen »Sündenwäldchens« im Braunkohletagebau Hambach abgelehnt[1]. Damit ist der auch als Sportplatzwäldchen bezeichnete Widerstandsort nahe dem ehemaligen Dörfchen Manheim vermutlich bald Geschichte. Seit September demonstrieren Klimaaktivist*innen für den Erhalt, unter anderem mit einer Waldbesetzung[2].
Das Gelände gehört der RWE Power AG. Sie will die Flächen für die Gewinnung von Millionen Tonnen Kies und Abraum nutzen[3], um damit nach Ende des Kohleabbaus in einem geplanten Tagebausee »standsichere« Böschungen herzustellen. Dazu habe sich die Firma in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, heißt es in dem Urteil des OVG.
Die vom BUND geltend gemachten Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz seien weniger schwerwiegend als von ihm dargestellt, so das Urteil. Demgegenüber bestehe ein »gewichtiges betriebliches Interesse« von RWE sowie ein öffentliches Interesse zur »Wiedernutzbarmachung der ausgekohlten Bereiche«. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188599.tagebau-hambach-suendenwaeldchen-bald-geschichte.html