Karlsruhe. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Donnerstag über die Verurteilung der linken Aktivistin Lina E. verhandelt[1]. Das Urteil will der dritte Strafsenat am BGH in Karlsruhe am 19. März sprechen. Es könnte sein, dass das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sich noch einmal mit Teilen des Falls befassen muss.
Das OLG hatte E. wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im sogenannten Antifa-Ost-Komplex schuldig gesprochen. Es verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Ihre drei Mitangeklagten wurden zu Gefängnisstrafen zwischen 29 und 39 Monaten verurteilt.
Der Vorsitzende Richter am OLG bestätigte in seiner Urteilsbegründung[2], dass »rechte Gewalt die größte Gefahr für die Gesellschaft ist«. Jedoch herrsche in der Bundesrepublik keine Situation, die Notwehr notwendig mache, und auch gewalttätige Nazis würden durch ihre Taten »nicht vogelfrei«. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt – nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft kam sie also zunächst frei.
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung der mittlerweile 29-Jährigen, die am Donnerstag nicht nach Karlsruhe kam, hatten gegen die Dresdener Entscheidung aus dem Jahr 2023 Revision eingelegt. Am BGH beantragten beide Seiten, unterschiedliche Teile des Urteils aufzuheben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach Dresden zurückzuverweisen.
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich einige Dutzend Sympathisanten zu einer Solidaritätskundgebung. Dazu hatte die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe aufgerufen. Unter anderem waren Plakate mit der Aufschrift »Free Lina« zu sehen. Der BGH hatte für die Verhandlung die Anmelde- und Zugangsregelungen für Pressevertreter und Zuschauer verschärft. dpa/nd