Die gute Nachricht zuerst: Der Berliner Senat hat am Dienstag beschlossen, die Umwandlungsverordnung in Milieuschutzgebieten zu verlängern. Eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen steht so weiterhin unter Genehmigungsvorbehalt. Das gab Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag bekannt. Die Verordnung drohte im März auszulaufen.
»Wir haben festgestellt, dass schon im letzten Jahrzehnt zunehmend Umwandlungen vorgenommen wurden, die in der Regel dazu führen, dass die Mieterinnen und Mieter durch Eigenbedarfskündigungen verdrängt[1] werden«, so Gaebler. Um dem entgegenzuwirken, habe das Land Berlin bereits 2015 das erste Mal eine Umwandlungsverordnung erlassen und 2020 verlängert, erklärte der Senator. Die jetzige Verlängerung gilt bis 2030.
Mit diesem Schritt sind die rund 1,2 Millionen Berliner*innen, die in einem der 81 Milieuschutzgebiete zur Miete leben, zumindest teilweise davor geschützt, dass ihre Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Senator Gaebler sagt, die Verordnung wirke faktisch wie ein Umwandlungsverbot.
Im Jahr 2023, dem letzten Jahr, für das vollständige Zahlen vorliegen, habe es in ganz Berlin nur 223 genehmigte Umwandlungen, davon 79 in Milieuschutzgebieten gegeben. »Die Umwandlung ist fast auf null zurückgegangen«, erklärt der Bausenator.
»Die Umwandlungsverordnung bietet einen gewissen Schutz, aber verhindert Umwandlungen keineswegs«, teilt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, in einer Presseerklärung mit. Genehmigung müssten in vielen Fällen erteilt werden, etwa wenn der Eigentümer zusichere, die Wohnungen in den kommenden sieben Jahren nur an die Mieter*innen zu verkaufen, so Werner weiter.
Dass es trotzdem fast keine Umwandlungen gibt, liegt daran, dass für die gesamte Stadt, inklusive Milieuschutzgebiete, ein Umwandlungsvorbehalt gilt. Dieser droht allerdings zum Ende des Jahres auszulaufen, ohne dass der Senat etwas daran ändern könnte. Denn hierfür ist der Bundesgesetzgeber verantwortlich[2]. Dieser hatte es 2022 den Ländern ermöglicht, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, einen ähnlichen Genehmigungsvorbehalt einzuführen, der aber strengere Voraussetzungen als der in Milieuschutzgebieten. »Wir würden uns wünschen, dass das entfristet wird«, so Gaebler. Man setze dabei auf den Bundesgesetzgeber.
Wenig geholfen ist damit allerdings den Mieter*innen, deren Wohnungen bis 2021 umgewandelt wurden – seit 2013 fast 160 000. Diese sind weiterhin von Eigenbedarfskündigungen bedroht. Wie viele Wohnungen dies tatsächlich betrifft, wird nicht erfasst[3]. Die Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger fordert deswegen den Senat auf, Berliner Zivilgerichte zu verpflichten, Prozesse wegen Eigenbedarfskündigungen statistisch zu erfassen. »Es kann nicht sein, dass Mieter*innen wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auf die Straße geräumt werden«, so die Grüne. Der Senat müsse einschreiten, statt nur untätig zuzuschauen.
»Es ist gut, dass der Umwandlungsschutz verlängert wird. Mieterinnen und Mieter müssen vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden«, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Niklas Schenker. Angesichts der drohenden Eigenbedarfskündigungen für bereits umgewandelte Wohnungen fordert Schenker eine Neuregelung auf Bundesebene: »Es muss gelten: Kein Eigenbedarf einer bewohnten Wohnung und keine Kündigung ohne Ersatzwohnraum.« Darüber hinaus müsse der Senat ein Ankaufprogramm starten, um betroffene Mieter*innen zu schützen.
Hinweis: Der Artikel wurde am 19. Februar 2025 um eine Stellungnahme des Berliner Mietervereins ergänzt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1189142.mietenwahnsinn-mietwohnung-bleibt-mietwohnung.html