nd-aktuell.de / 20.02.2025 / Kommentare / Seite 1

Birkenstock: Im falschen Sandalenfilm

Christof Meueler freut sich über Birkenstocks Scheitern vor dem BGH

Christof Meueler
Kommt Kunst von Vor-den-Bundesgerichtshof-ziehen-Können?
Kommt Kunst von Vor-den-Bundesgerichtshof-ziehen-Können?

Ist das Kunst oder kannst du damit laufen? Die Firma Birkenstock hat vor dem Bundesgerichtshof verloren: Ihre Sandalen sind keine Kunstwerke. Für sie gilt nicht das künstlerische Urheberrecht, sondern der Designschutz – doch der gilt nur 25 Jahre. Die Sandalen aber erfand Karl Birkenstock, Jahrgang 1936, schon in den 60er Jahren. Hätte der BGH sie wie ein Bild oder ein Buch als geistige Schöpfung anerkannt, wären sie 70 Jahre nach seinem Tod geschützt und dürften nicht von der Konkurrenz nachgeahmt werden.

Das war das Ziel der Klage der Firma, deren sogenannten Gesundheitsschuhe sich äußerst gut verkaufen. Galten sie sehr lange als hässliches Hippie-Symbol, sind sie nun schon länger very hip. Seit 2021 ist das Unternehmen an der Börse, 2023 machte es 1,49 Milliarden Euro Umsatz. Die Absicht, sich zum Kunstwerk zu deklarieren, ist reiner Kommerz, wie auch die Sneaker, die HipHop-Stars superteuer auf den Markt werfen. Hätte sie damit vor dem BGH Erfolg gehabt, wäre das ein Schlag ins Gesicht gewesen – für alle, die ohne Konzerne Kunst machen und kaum davon leben können.