nd-aktuell.de / 25.02.2025 / Berlin / Seite 1

Brandenburgs AfD will den Verfassungsschutz überwachen

Landtagsfraktion kündigt an, für einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen

Matthias Krauß
Brandenburgs AfD hält sich bereit für mehr – auch für eine Kontrolle des Verfassungsschutzes.
Brandenburgs AfD hält sich bereit für mehr – auch für eine Kontrolle des Verfassungsschutzes.

Wie schon in der alten Legislaturperiode wird wahrscheinlich auch in der neuen der Streit um die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags das Landesverfassungsgericht beschäftigten. Die AfD-Fraktion hat am Dienstag angekündigt, sich ans Verfassungsgericht zu wenden.

Die Parlamentarische Kontrollkommission[1] (PKK) ist für den Verfassungsschutz zuständig und soll diesen – wie ihr Name sagt – kontrollieren. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW vereinbarten mit der oppositionellen CDU, dass der PKK künftig nicht mehr als drei Abgeordnete angehören sollen. Der Landtag hat vier Fraktionen. Das heißt, eine Fraktion würde garantiert nicht in diesem Gremium vertreten sein. Die oppositionelle AfD vermutet nicht von ungefähr, dass sie erneut keinen Sitz in dem Gremium erhalten solle.

Bis zur Landtagswahl im September waren für die PKK bei damals noch sechs Landtagsfraktionen sechs Mitglieder dieses Gremiums vorgesehen. Der für die AfD »reservierte« Platz wurde allerdings nie besetzt. Die AfD konnte vorschlagen, wen sie wollte: Kein von ihr nominierter Abgeordneter erhielt bei der vorgeschriebenen geheimen Wahl im Landtag die notwendige Zweidrittelmehrheit. Das von der AfD damals angerufene Verfassungsgericht urteilte, die Opposition müsse »angemessen« in der PKK vertreten sein. Das bedeutete nicht zwingend, dass auch die AfD einen Anspruch auf einen Sitz habe. 2016 war noch die damalige AfD-Abgeordnete Christina Schade in die PKK[2] gewählt worden.

Die anderen Fraktionen verweisen jetzt darauf, dass die AfD auch unter den neuen Bedingungen nicht daran gehindert sei, Kandidaten für die PKK zu benennen. CDU-Fraktionschef Jan Redmann verweist darauf, dass die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall sei und vom Verfassungsschutz als »in Teilen rechtsextrem« eingestuft werde. Nach Ansicht von Redmann sei es für diese Partei »natürlich besonders schwierig«, einen für die PKK geeigneten und bei den anderen Fraktionen akzeptierten Kandidaten aufzustellen.

Am Dienstag kündigte die AfD an, den Parlamentsvizepräsidenten Daniel Münschke (AfD) für die PKK zu nominieren. Der Abgeordnete Dennis Hohloch mutmaßte, mit der Begrenzung des Ausschusses auf drei Mitglieder solle von der Opposition gerade noch ein CDU-Abgeordneter in die PKK hineingewählt werden und diese wäre dann möglichen weiteren Kandidaten verschlossen. Würde der AfD auf diese Weise der Zugang versperrt, wäre das ein »Bruch mit dem Rechtsstaat«. Dann müsse sich das Verfassungsgericht mit dem Fall befassen, sagte Hohloch. Es sei nicht hinzunehmen, dass die größte Oppositionspartei »an der Kontrolle des Geheimdienstes nicht mehr teilnehmen« könne.

Ob die Zahl der PKK-Mitglieder nicht vier betragen könne, weil dann zumindest theoretisch für jede Fraktion ein Sitz frei wäre? Auf diese Frage antwortete BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders, auch das würde nicht garantieren, dass jede Fraktion ein Mitglied entsenden könnte. Die Wahl sei nun einmal geheim. Es bestehe zwar für alle ein Nominierungsrecht, aber keine Wahlpflicht. Er sehe es nicht so, dass die AfD einen Posten für sich reklamieren könne.

AfD-Politiker Hohloch beklagte, er werde vom Verfassungsschutz als »waschechter Rechtsextremist« geführt, ohne dass ihm jemals eine Begründung dafür genannt worden sei. »Ich bin angeblich nicht auskunftsberechtigt.« Hohloch beschwerte sich, hier werde die »unliebsame Opposition« bespitzelt. Einst sei in den 1980er Jahren die Kontrolle des Geheimdienstes den Grünen verwehrt worden, weil man denen Verbindungen zur terroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) nachgesagt habe.

Der Landtagsabgeordnete Ludwig Scheetz (SPD) sagte, wenn von drei PKK-Plätzen einer an die Opposition gehe, dann werde dem Urteil des Verfassungsgerichts Genüge getan. »Jede Fraktion hat ein Vorschlagsrecht.« Das alte Urteil verlange nur, dass die Opposition »angemessen vertreten« sein müsse. Neben drei Abgeordneten würden in der PKK auch drei Mitarbeiter der Fraktionen[3] in geheime Dokumente des Verfassungsschutzes einsehen dürfen. Auch sie wären dann zum Schweigen über brisante Informationen verpflichtet.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035676.afd-chef-gauland-kassiert-wahlniederlage.html?
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1043553.afd-vertreterin-erhaelt-sitz-in-kontrollgremium.html?
  3. https://www.nd-aktuell.de/artikel/924763.ein-geheimdienst-hat-geheimnisse.html?