»Mit der Versteigerung droht uns jetzt die Übernahme durch einen profitorientierten Konzern und dann eventuell die kalte Räumung«, sagt Pierre Kastner Kysilenko. Er ist Sprecher der Hausgemeinschaft eines Mehrfamilienhauses mit 32 Mietparteien in der Danziger Str. 11/13 in Pankow. Das Haus kommt am 11. März bei einer Zwangsversteigerung unter den Hammer.
Schon jetzt haben die Bewohner*innen mit steigenden Mieten zu kämpfen. Das Haus sei vor 20 Jahren mit öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Stadterneuerung saniert worden, schreibt die Hausgemeinschaft. Seit die an die Fördermittel gekoppelte Sozialbindung im vergangenen Jahr ausgelaufen sei, sei die Miete deutlich gestiegen.
Um eine Übernahme durch einen profitorientierten Investor doch noch abzuwenden, haben sich die Mieter*innen zusammengetan und hoffen auf eine Intervention der Berliner Politik. »Retten Sie unser Haus«, steht in einem offenen Brief, adressiert an Wohnungssenator Christian Gaebler (SPD)[1] und Pankows Baubezirksstadtrat Cornelius Bechtler (Grüne). Gemeinsam mit der Initiative »Pankow gegen Verdrängung«[2], dass das Haus in kommunalen Besitz überführt werden kann.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt auf nd-Anfrage mit, man verstehe die Befürchtungen der Mieter*innen. Gefragt nach dem Anliegen der Bewohner*innen, ob denn das Haus von einem landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) übernommen werden könnte, verweist die Verwaltung auf die Voraussetzungen für eine »seriöse Ankaufsprüfung«. Neben einer Verkaufsbereitschaft der Eigentümer zählt der Senat dazu »umfassende wirtschaftliche Daten« und einen wirtschaftlichen Kaufpreis. Nur dann könne ein LWU über mögliche Konditionen mit den Anbietenden verhandeln.
Diese Voraussetzungen dürften nicht gegeben sein. Wie Baubezirksstadtrat Cornelius Bechtler auf Anfrage ausführt, sei die Zwangsversteigerung eine sogenannte »Teilungsversteigerung« zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft. »Bei einem Verkauf ohne Teilungsversteigerung müssten sich alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft einig sein, dass sie verkaufen wollen. Solange dies nur einzelne wollen, können diese die anderen Mitglieder lediglich auf dem Wege der Zwangsversteigerung dazu bringen«, so Bechtler weiter.
Der Stadtrat sagt, er könne lediglich die Eigentümer auf ihre soziale Verantwortung als Vermieter hinweisen und versuchen, darauf hinzuwirken, dass diese sich auf den »normalen« Verkauf des Hauses einlassen. »Das habe ich bereits getan, indem ich mich mit einem Brief an die aktuellen Eigentümer gewandt habe«, so Bechtler. Auch habe er angeboten, Kontakt zu gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen herzustellen und verschiedene Wohnungsunternehmen präventiv auf die Häuser aufmerksam gemacht. »Damit endet dann aber mein Aktionsradius als Stadtrat«, so Bechtler.
Das Anliegen der Mieter*innen könne er aber »voll und ganz unterstützen«. Zumal bei einem Verkauf an den Meistbietenden in einer Zwangsversteigerung zu befürchten sei, dass ein renditeorientierter Käufer größtmöglichen Profit aus seinem Kauf schlagen möchte. »Hier gibt es ja in Berlin leider aktuell mehr als genug negative Beispiele.[3]« Der Senat verweist angesichts der Befürchtung der Mieter*innen, dass die Mieten erhöht werden, auf die Beschränkungen durch das Mietrecht, die Mietpreisprüfstelle des Senats und die bezirklichen Mieterberatungen.