Welche Szenen könnten wir auf den Videoaufnahmen der Polizist*innen vom 14. März in Dortmund sehen, bevor Najib Boubaker starb[1]? Wir können darüber nur spekulieren, denn die Bodycams waren ausgeschaltet. Worüber wir nicht spekulieren müssen: Ein Polizist tötete den 70-jährigen Epileptiker durch einen Bauchschuss.
Bodycams sollen schützen. In erster Linie zwar die Beamten, aber auch die Bevölkerung. »Die zu kontrollierenden Polizist*innen haben es über das Auslösen der Bodycam selbst in der Hand, ob sie sich mit diesem Instrument auch kontrollieren lassen«, heißt es in einer aktuellen Berliner Studie[2] dazu. Das selbe Problem besteht beim Zugriff auf das Videomaterial. Die Wissenschaftler*innen empfehlen ein »automatisiertes Auslösen« oder das Einsichtsrecht des unabhängigen Polizeibeauftragten zu stärken. Ob in der aktuellen politischen Stimmung allerdings eine Minderung polizeilicher Kontrolle[3] umsetzbar ist, ist fraglich.
So bleibt der Einsatz der eigenen Kamera[4] derzeit das verlässlichste Mittel der Zivilgesellschaft. Dennoch können Bodycams helfen, Fälle von Polizeigewalt und Tode in Folge von Polizeieinsätzen aufzuklären. Damit dies gelingt, darf das An- und Ausschalten der Kameras nicht beliebig vom Beamten gesteuert werden. Der Berliner Polizeibeauftragte klagt aktuell vor dem Verwaltungsgericht, um Einsicht in Bodycam-Aufnahmen eines gewaltvollen Polizeieinsatzes zu bekommen. Sollte er Erfolg haben, könnte dies wegweisend sein für einen demokratischeren Einsatz von Bodycams.